Oberösterreich führt 200-Euro-Energiekostenzuschuss für Haushalte ein

Diejenigen, die im Bundesland Oberösterreich besonders stark von der Inflation betroffen sind, können nun aufatmen. Den Bewohnern dieses Bundeslandes wird eine neue Prämie von 200 Euro gewährt. Die Anträge können ab Montag, den 2. Oktober 2023, gestellt werden.



Oberösterreich führt 200-Euro-Energiekostenzuschuss für Haushalte ein

OBERÖSTERREICH / Linz – Das Bundesland Oberösterreich hat aufgrund der steigenden Energie- und Heizkosten ein Unterstützungsprogramm ins Leben gerufen, um den Einwohnern zu helfen. Im Rahmen dieses Programms wird privaten Haushalten zu Beginn der Heizperiode eine Unterstützung von 200 Euro für Energiekosten gewährt. Die Prüfung der eingereichten Anträge startet Mitte Oktober. Die Auszahlung des bewilligten Zuschuss startet im November.

Wer kann profitieren?
-Empfänger des Oberösterreich Wohn- und Energiebonus: Dieser Gruppe wird automatisch Unterstützung gewährt, ein neuer Antrag ist nicht notwendig.

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-Empfänger der Wohnbeihilfe: Auch dieser Gruppe wird automatisch Unterstützung gewährt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
-Personen, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören und die festgelegten Kriterien erfüllen: Für diese Gruppe kann zwischen dem 2. Oktober und dem 30. November 2023 online ein Antrag gestellt werden.

Kriterien:
– Seit dem 1. September 2023 kontinuierlich in Oberösterreich leben.
– Einen eigenen Haushalt führen.
– diesen Haushalt darf bisher keine Unterstützung beantragt worden sein.

Nicht förderfähig sind:

  • Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. [Absatz] Z 14 AsylG
  • Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG
  • Vertriebene iSd § 62 AsylG
  • Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben.
  • Dies gilt unter anderem für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. [Absatz] 2 Z 1 und § 17 Abs. [Absatz] 3 Z 5 Oö. ChG.
  • Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten.

Unterstützungshöhe:
– Für Ein-Personen-Haushalte liegt die jährliche Bruttoeinkommensgrenze bei 27.000 Euro.
– Für Mehrpersonenhaushalte liegt die jährliche Bruttoeinkommensgrenze bei 65.000 Euro.
– Jeder Haushalt erhält eine Unterstützung von 200 Euro.

Antragsinformationen:
Anträge können vom 2. Oktober bis zum 30. November 2023 online über die offizielle Webseite von Oberösterreich gestellt werden. Anträge, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Wir empfehlen Haushalten, die Unterstützung bei Energiekosten benötigen, dieses Angebot zu nutzen. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Webseite von Oberösterreich.

Wann werden die Zahlungen durchgeführt?
Die Überprüfung der eingereichten Anträge beginnt Mitte Oktober. Die Auszahlung der genehmigten Beihilfe beginnt im November.

Für das Antragsformular bitte HIER klicken.

Yayınlama: 05.10.2023