Österreich: Angehörige erhalten 2025 einen Pflegebonus von jährlich 1.569 Euro

In Österreich wird das Pflegegeld im Jahr 2025 um 4,6 Prozent erhöht, und der Angehörigenbonus wird auf jährlich 1.569 Euro angehoben. Diese Änderungen werden rund 470.000 Personen betreffen.

Österreich: Angehörige erhalten 2025 einen Pflegebonus von jährlich 1.569 Euro

UTKAN HABER (Wien) – Laut einem Bericht der Kronen Zeitung wird das Pflegegeld in Österreich 2025 um 4,6 Prozent angehoben. Außerdem wird der Angehörigenbonus, der zuvor jährlich 1.500 Euro betrug, erhöht. Diese Anpassungen erfolgen im Einklang mit der Inflation und umfassen zahlreiche Sozialleistungen.

Details zur Erhöhung des Pflegegelds
Das Pflegegeld wird abhängig vom Pflegebedarf monatlich an die Berechtigten ausgezahlt. Seit 2023 wird dieser Betrag jährlich an die Inflation angepasst. Im Jahr 2025 wird das Pflegegeld um 4,6 Prozent erhöht, wovon rund 470.000 Menschen profitieren werden. Die neuen monatlichen Beträge, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, sind wie folgt:

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  • Stufe 1: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden werden 200,80 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 192,00 Euro.
  • Stufe 2: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden werden 370,30 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 354,00 Euro.
  • Stufe 3: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden werden 577,00 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 551,60 Euro.
  • Stufe 4: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden werden 865,20 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 827,10 Euro.
  • Stufe 5: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden mit außergewöhnlichem Pflegeaufwand werden 1.175,00 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 1.123,30 Euro.
  • Stufe 6: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden mit regelmäßiger Betreuung Tag und Nacht oder einer ständigen Anwesenheit einer Pflegeperson werden 1.641,20 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 1.569,00 Euro.
  • Stufe 7: Für einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn zielgerichtete Bewegungen der Extremitäten nicht möglich sind, werden 2.156,60 Euro gezahlt. 2024 betrug der Betrag 2.061,80 Euro.

Diese Beträge sind von der Lohnsteuer und den Krankenversicherungsbeiträgen befreit.

Erhöhung des Angehörigenbonus
Zusätzlich zum Pflegegeld wird auch der Angehörigenbonus erhöht, der Personen gezahlt wird, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Seit Juli 2023 beträgt der Bonus 125 Euro monatlich (1.500 Euro jährlich). Ab 2025 wird dieser Betrag auf 130,75 Euro monatlich bzw. 1.569 Euro jährlich angehoben.

Dieser Bonus richtet sich an Personen, die mindestens einen pflegebedürftigen Angehörigen der Stufe 4 oder höher zu Hause pflegen und aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert sind. Voraussetzungen sind ein Pflegebedarf ab Stufe 4 und die Einhaltung einer festgelegten Einkommensgrenze.

Yayınlama: 16.11.2024
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