Die Steiermark führt den Heizkostenzuschuss auch in der Heizsaison 2026/27 fort. Anspruchsberechtigte Haushalte erhalten einmalig 340 Euro. Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten deutlich angehoben. Die Antragstellung beginnt am 1. Oktober 2026.
Die Steiermärkische Landesregierung setzt den Heizkostenzuschuss für die Heizsaison 2026/27 fort. Haushalte mit geringem Einkommen können erneut eine einmalige Unterstützung in Höhe von 340 Euro erhalten.
Die entsprechende Regelung soll in der nächsten Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen werden. Für die Unterstützung stehen insgesamt bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten werden die Einkommensgrenzen deutlich angehoben. Bei der Festlegung der neuen Grenzen wurden auch aktuelle Daten zur Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung berücksichtigt.
Eine wichtige Änderung beziehungsweise Voraussetzung bleibt bestehen: Drittstaatsangehörige sind nicht anspruchsberechtigt.
340 Euro pro Haushalt
In der Heizsaison 2026/27 erhalten anspruchsberechtigte Haushalte einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 340 Euro.
Anspruchsberechtigt sind:
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaates
- Bürgerinnen und Bürger eines EWR-Staates
Zusätzlich muss ein ununterbrochener und rechtmäßiger Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren bestehen.
Neue Einkommensgrenzen für 2026/27
Die Einkommensgrenzen wurden wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten deutlich angehoben.
Für die Heizsaison 2026/27 gelten folgende monatliche Nettoeinkommensgrenzen:
Ein-Personen-Haushalt: 1.827 Euro
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 2.741 Euro
Zusätzlich pro Kind: 548 Euro für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grundgrenze von 2.741 Euro somit um zweimal 548 Euro.
Die entsprechende Einkommensgrenze liegt in diesem Beispiel bei 3.837 Euro netto pro Monat.
Bei der Berechnung wird das monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt.
EU-SILC 2025 als Grundlage
Bei der Festlegung der neuen Einkommensgrenzen wurde wie in den vergangenen Jahren die EU-SILC-Erhebung 2025 herangezogen.
EU-SILC liefert aktuelle Daten zur Lebenssituation der Bevölkerung und berücksichtigt unter anderem das Risiko von Armut oder sozialer Ausgrenzung.
Das Land Steiermark begründet die Anpassung der Einkommensgrenzen mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Dadurch sollen die aktuellen finanziellen Belastungen der Haushalte besser berücksichtigt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wer den Heizkostenzuschuss 2026/27 beantragen möchte, muss mehrere Voraussetzungen erfüllen.
Der Antragsteller muss:
- österreichischer, EU- oder EWR-Staatsbürger sein,
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig seinen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
- seit 24. September 2026 an jener Adresse gemeldet sein, an der der Antrag gestellt wird,
- die jeweils geltende monatliche Nettoeinkommensgrenze einhalten.
Drittstaatsangehörige sind vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen.
17.533 Haushalte erhielten 2025/26 Unterstützung
In der vergangenen Heizsaison 2025/26 wurde der Heizkostenzuschuss an insgesamt 17.533 steirische Haushalte ausbezahlt.
Jeder Haushalt erhielt 340 Euro. Insgesamt wurden damit rund 5,96 Millionen Euro an Unterstützung ausbezahlt.
Nach Angaben des Landes konnte durch die gezieltere Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen der Einsatz öffentlicher Mittel gegenüber früheren Heizperioden reduziert werden.
Für die Heizsaison 2026/27 stehen nun bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Hannes Amesbauer: „340 Euro bleiben vollständig erhalten“
Der steirische Soziallandesrat Hannes Amesbauer erklärte, dass die Fortsetzung des Heizkostenzuschusses an die Maßnahmen der vergangenen Heizperiode anknüpfe.
Die vergangene Heizsaison habe gezeigt, dass soziale Verantwortung und ein sorgfältiger Umgang mit Steuergeld miteinander vereinbar seien.
Der Zuschuss sei gezielt auf die Menschen in der Steiermark ausgerichtet. Trotz der bestehenden budgetären Herausforderungen werde der volle Betrag von 340 Euro beibehalten.
Gleichzeitig würden die Einkommensgrenzen an die aktuellen Lebensbedingungen angepasst. Die Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten würden zunehmend mehr Haushalte finanziell belasten.
Ziel sei es, jenen Steirerinnen und Steirern verlässlich Unterstützung zu bieten, die tatsächlich darauf angewiesen sind.
Mario Kunasek: Heizen darf keine unlösbare Herausforderung werden
Der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek betonte, dass das Heizen einer Wohnung angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht zu einer unlösbaren Herausforderung werden dürfe.
Deshalb werde der Heizkostenzuschuss auch 2026/27 fortgesetzt. Anspruchsberechtigte Haushalte erhalten weiterhin 340 Euro.
Gleichzeitig werden die Einkommensgrenzen angehoben, um die Unterstützung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Der Zuschuss solle dort ankommen, wo tatsächlich Unterstützung benötigt wird, und gezielt eingesetzt werden.
Manuela Khom: Unterstützung soll fair gestaltet sein
Die steirische Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom verwies ebenfalls auf die Belastungen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten.
Die Menschen müssten ihre täglichen Ausgaben bewältigen können – von den Einkäufen über den Weg zur Arbeit bis hin zu den Kosten für die Beheizung des eigenen Haushalts.
Aus diesem Grund werde der Heizkostenzuschuss weitergeführt und die Einkommensgrenze erhöht.
Khom betonte, dass die Unterstützung fair gestaltet sein müsse. Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen, sollten sich darauf verlassen können.
Gleichzeitig sollten Menschen, die täglich arbeiten und Verantwortung übernehmen, das Gefühl haben, dass sich Leistung und Arbeit auszahlen.
Karlheinz Kornhäusl: „Viele Menschen spüren, dass das Leben teurer geworden ist“
Auch der steirische Landesrat Karlheinz Kornhäusl verwies auf die gestiegenen Kosten im Alltag.
Gerade bei den täglichen Ausgaben würden viele Menschen deutlich spüren, dass das Leben teurer geworden sei.
Deshalb sei es wichtig, dort Unterstützung zu leisten, wo die finanziellen Belastungen besonders stark ausfallen.
Mit der Fortsetzung des Heizkostenzuschusses sollen auch im kommenden Winter jene Haushalte unterstützt werden, die finanzielle Hilfe benötigen.
Kornhäusl bezeichnete die Maßnahme als wichtigen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zu einem verlässlichen Miteinander in der Steiermark.
Antragstellung ab 1. Oktober 2026
Die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2026/27 können ab 1. Oktober 2026 gestellt werden.
Die Antragsfrist läuft bis einschließlich 26. Februar 2027.
Die Antragstellung ist möglich bei:
- der zuständigen Wohnsitzgemeinde
- den zuständigen Stadtämtern
- den Servicestellen in Graz
- weiteren Servicestellen in Graz
Nach der Antragstellung erfolgt die Auszahlung durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration, direkt an die Antragsteller.
Die wichtigsten Fakten zum Heizkostenzuschuss
Höhe: 340 Euro einmalig pro Haushalt
Ein-Personen-Haushalt: maximal 1.827 Euro monatliches Nettoeinkommen
Ehepaare/Haushaltsgemeinschaften: maximal 2.741 Euro monatliches Nettoeinkommen
Kinder: +548 Euro pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird
Antragsbeginn: 1. Oktober 2026
Antragsende: 26. Februar 2027
Gesamtbudget: bis zu 6,3 Millionen Euro
Anspruchsberechtigte: österreichische sowie EU- und EWR-Staatsbürger
Hauptwohnsitz: mindestens fünf Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in der Steiermark
Meldung an der Antragsadresse: seit 24. September 2026
Drittstaatsangehörige: nicht anspruchsberechtigt
Kostenlose Informationshotline
Für Fragen zum Heizkostenzuschuss steht eine kostenlose Hotline des Landes Steiermark zur Verfügung:
0800 / 20 10 10
Die Antragstellung ist vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 möglich. Haushalte, die alle Voraussetzungen erfüllen, können innerhalb dieses Zeitraums ihren Antrag stellen.

