In ganz Österreich sowie auf Ebene der Bundesländer werden im Zeitraum 2025 und 2026 zahlreiche Sozialleistungen und Unterstützungsprogramme für Haushalte mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Studierende, Pensionistinnen und Pensionisten sowie pflegende Angehörige umgesetzt.
Diese Unterstützungen reichen von Heizkostenzuschüssen über Pendler- und Pflegeleistungen bis hin zu Förderungen für Reparaturen und Wohninstandhaltung. Die jeweiligen Leistungen sind an unterschiedliche Antragsfristen und Voraussetzungen gebunden.
Nachfolgend finden Sie alle aktuell geltenden Sozialleistungen in Österreich und in den Bundesländern:
Österreichweit geltende Unterstützungen
Handwerkerbonus – bis zu 1.500 Euro
Der österreichweit gültige Handwerkerbonus richtet sich an private Haushalte und unterstützt Instandhaltungs-, Reparatur- und Sanierungsarbeiten im Wohnbereich.
Gefördert werden 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro, bei anrechenbaren Gesamtkosten von bis zu 7.500 Euro.
Antragszeitraum:
- März 2025 – 28. Februar 2026
Antragstellung:
Online über handwerkerbonus.gv.at
Zuschuss für Schul-Sportwochen – 100 Euro
Diese Unterstützung richtet sich an Kinder aus einkommensschwachen Familien und dient der Finanzierung von Winter- und Sommersportwochen, die von Schulen organisiert werden.
Förderhöhe: 100 Euro
Antragsfrist: bis 31. Dezember 2026
Geräte-Retter-Prämie – bis zu 130 Euro
Zur Förderung der Reparatur von Elektro- und Haushaltsgeräten wurde die Geräte-Retter-Prämie als Nachfolgerin des früheren Reparaturbonus eingeführt.
Förderhöhe: bis zu 130 Euro (einmalig)
Antragszeitraum:
12. Jänner 2026 – 31. Dezember 2026
Angehörigenbonus (Pflegebonus) – 1.612 Euro
Der Angehörigenbonus unterstützt Personen, die nahe Angehörige mit mindestens Pflegestufe 4 betreuen. Die Leistung beträgt 134,30 Euro monatlich und wird über 12 Monate ausbezahlt.
Gesamtbetrag: 1.612 Euro
Antragszeitraum:
- Jänner 2026 – 31. Dezember 2026
Voraussetzungen:
- Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 4
- Monatliches Nettoeinkommen unter 1.711 Euro
Sozialleistungen nach Bundesländern
Vorarlberg
Heizkostenzuschuss – 330 Euro
Anträge für einkommensschwache Haushalte werden im Zeitraum
13. Oktober 2025 – 13. Februar 2026 entgegengenommen.
Die Auszahlung erfolgt über die Gemeinden in Vorarlberg.
Steiermark
Heizkostenzuschuss – 340 Euro
Antragszeitraum:
16. Oktober 2025 – 27. Februar 2026
Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Haushaltsgröße.
Pendlerbeihilfe – bis zu 389 Euro
Für berufstätige Pendlerinnen und Pendler.
Antragszeitraum:
- Jänner 2026 – 31. Dezember 2026
Einkommensgrenze: 35.000 Euro jährlich.
Oberösterreich
Pendlerbeihilfe – 421 Euro
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern.
Antragszeitraum:
- März 2025 – 28. Februar 2026
Niederösterreich
Heizkostenzuschuss – 150 Euro
Einmalige Auszahlung.
Antragszeitraum:
22. Oktober 2025 – 31. März 2026
Pflege- und Unterstützungscheck – 1.000 Euro
Für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich.
Antragszeitraum:
- Jänner 2026 – 31. Dezember 2026
Salzburg
Heizkostenzuschuss – 250 Euro
Antragszeitraum:
- Jänner 2026 – 30. September 2026
Energie-100er – zusätzlicher Zuschuss von 100 Euro
Diese Zusatzleistung erhalten einkommensschwache Personen, die bereits den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg beziehen.
Antragszeitraum:
- Jänner 2026 – 30. September 2026
Kärnten
Mobilitäts- und Pendlerzuschuss – bis zu 825 Euro
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit täglichem Arbeitsweg.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort.
Antragszeitraum:
31. Jänner 2026 – 31. Oktober 2026
Wichtiger Hinweis
Die meisten Unterstützungen können online beantragt werden.
Einkommensgrenzen, Wohnsitzvoraussetzungen und zusätzliche Kriterien unterscheiden sich je nach Bundesland. Die zuständigen Stellen weisen ausdrücklich darauf hin, Antragsfristen unbedingt einzuhalten.
ZUKÜNFTIGE UNTERSTÜTZUNGEN
200-Euro-Heizkostenzuschuss in Oberösterreich geplant
Das Land Oberösterreich wird für die kommende Heizperiode einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro für einkommensschwache Haushalte bereitstellen.
Antragsstart: 16. März
Antragsende: 15. Mai
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über ooe.gv.at.
Die Auszahlung ist Anfang April geplant. Einkommens- und Wohnsitzdaten werden automatisch geprüft, es sind keine Unterlagen einzureichen.
Eckdaten zur Heizkostenhilfe:
- Förderhöhe: 200 Euro
- Einkommensgrenze (jährlich brutto):
- Einpersonenhaushalt: 21.883 Euro
- Mehrpersonenhaushalt: 30.913 Euro
Nicht anspruchsberechtigt sind:
- Asylwerberinnen und Asylwerber
- Personen mit subsidiärem Schutzstatus
- Personen in öffentlich finanzierten Unterkünften

