Das österreichische Bundesland Vorarlberg hat angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten erneut das Programm Heizkostenzuschuss für die Wintersaison 2025/26 gestartet. Anträge…
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Avusturya’nın Vorarlberg Eyaleti, artan enerji ve yaşam maliyetlerine karşı hane halklarını desteklemek amacıyla 2025/26 kış dönemi ısınma yardımı (Heizkostenzuschuss) programını…
Avusturya’nın Vorarlberg Eyaleti, artan enerji ve yaşam maliyetlerine karşı hane halklarını desteklemek amacıyla 2025/26 kış dönemi ısınma yardımı (Heizkostenzuschuss) programını…
Zu Beginn des Jahres 2025 wurde ein umfassender Leitfaden zu den finanziellen Unterstützungen und Boni erstellt, die in Österreich für…
In Vorarlberg haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 330 Euro begonnen. Bürger:innen können zwischen dem 14. Oktober 2024 und dem 21. Februar 2025 einen Antrag stellen, um diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
In Vorarlberg haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 330 Euro begonnen. Bürger:innen können zwischen dem 14. Oktober 2024 und dem 21. Februar 2025 einen Antrag stellen, um diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Heizkostenzuschuss in Steiermark gestartet. Bis zum 28. Februar 2025 können Haushalte, die die Einkommenskriterien erfüllen, einen Zuschuss von 340 Euro beantragen.
In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Die Anträge können bis Ende November eingereicht werden.
In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Die Anträge können bis Ende November eingereicht werden.
Niederösterreich bietet einen Wohnbonus an, der zwischen dem 21. Oktober und dem 15. Dezember 2024 für Haushalte beantragt werden kann, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Zuschuss variiert zwischen 80 und 200 Euro, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Niederösterreich wird für die Heizsaison 2024/2025 Bedürftigen eine einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro gewähren. Anträge können zwischen dem 21. Oktober 2024 und dem 31. März 2025 gestellt werden.
