Österreich | Umfassende finanzielle Unterstützung für 2024: AMS, Familien, Rentner, Arbeitnehmer – Unterstützungen, Pflege-, Wohn- und Heizungsprämien sowie Boni angekündigt

Wie viel werden die Familienbeihilfen, Kinderbeihilfen und Renten im Jahr 2024 steigen? Neue Prämien? Steuerermäßigungen? Preissteigerungen? Wird es Energiehilfen geben? Wie hoch wird die Klimaprämie sein? Alle Details zu den Hilfsnachrichten.

Österreich | Umfassende finanzielle Unterstützung für 2024: AMS, Familien, Rentner, Arbeitnehmer – Unterstützungen, Pflege-, Wohn- und Heizungsprämien sowie Boni angekündigt

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Zu den sozialen Hilfen und wirtschaftlichen Unterstützungen, die 2024 in Österreich umgesetzt werden, gehören erhöhte Unterstützungen für Familien, zusätzliche Zahlungen pro Kind, Anstiege bei den monatlichen Pflegegeldern, Boni für Personen, die Angehörige pflegen, Ausbildungsbons für Arbeitslose, Umweltanreize, Unterstützungen für Energiekosten und viele andere Hilfen. Zusätzlich werden Programme wie Steuervorteile, Klimaanreize, Unterstützungen für Elektrizitätskosten, Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen sowie Wohnungs- und Heizungshilfen umgesetzt. Auf Länderebene gibt es in Regionen wie Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und Steiermark spezielle Unterstützungsprogramme und Hilfen.

UNTERSTÜTZUNGEN IN ÖSTERREICH FÜR 2024

FAMILIEN ERHALTEN JÄHRLICH BIS ZU 2.200 EURO MEHR HILFE

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Für das Jahr 2024 bedeutet die Anpassung aller Familienhilfen an die Inflation, dass die Fonds für die Familienbeihilfe um 433 Millionen Euro und die Fonds für die Kinderbetreuungshilfe um etwa 117 Millionen Euro steigen werden. Insgesamt werden 1,2 Millionen Familien und 1,9 Millionen Kinder von dieser Aufwertung profitieren. Dies bedeutet, dass bei der aktuellen Inflation jährlich bis zu 2.200 Euro zusätzlich gezahlt werden.

Kinderbetreuungsgeld: Je nach gewählter Option für das Kinderbetreuungsgeld beträgt dies 1.000 bis 2.000 Euro mehr.

Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag: Die Familienbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag wird für Kinder unter 3 Jahren um etwa 212 Euro pro Kind erhöht.

Der Familienzeitbonus: Der Familienzeitbonus, der während des Vaterschaftsmonats gezahlt wird, wurde verdoppelt, um mehr Vätern Familienzeit zu ermöglichen. Dies bedeutet eine Erhöhung von monatlich 740 Euro auf über 1.480 Euro und ist eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Teilnahme von Vätern. Diese Summe wird jährlich berechnet und wird somit ab dem 1. Januar 2024 monatlich etwa 1.600 Euro betragen. Seit dem 1. Januar 2023 wird der Familienzeitbonus nicht mehr von der später vom Vater erhaltenen Kinderbetreuungshilfe abgezogen.

Kinderbetreuungsgeld: Die zusätzliche Verdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, das eine marginale Beschäftigung ermöglicht, wird im Jahr 2024 von 7.800 Euro auf 8.100 Euro erhöht.

Familienbonus Plus für volljährige Kinder: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Familienbonus Plus für volljährige Kinder von 650 Euro auf 700 Euro und der zusätzliche Kinderzuschlag von 550 Euro auf 700 Euro erhöht. 

MONATLICHE PFLEGEGELDER AUF 2.061 EURO ERHÖHT
Im Jahr 2024 wird die Hilfe für Pflegestufe 1 monatlich 192 Euro betragen. Zuvor lag dieser Betrag bei 175 Euro. Für Pflegestufe 2 wird es in Zukunft monatlich 354 Euro, für Stufe 3 551 Euro geben. Für Pflegestufe 4 beträgt das monatliche Pflegegeld ab Januar 827 Euro, für Stufe 5 monatlich 1.123 Euro. Personen mit Pflegestufe 6 erhalten monatlich 1.569 Euro, und diejenigen in Stufe 7 2.061,80 Euro. 

BONUS VON 1.500 EURO FÜR PERSONEN, DIE ANGEHÖRIGE PFLEGEN
In Österreich erhalten Personen, die Angehörige pflegen, einen Bonus von 1.500 Euro. Der Pflegebonus gilt für Personen, die Pflegegeld der Stufe 4 erhalten und ein monatliches Nettoeinkommen von weniger als 1.500 Euro haben. Auch Personen, die ihre Arbeit nicht wegen Pflegeaufgaben aufgegeben haben oder nicht als pflegende Angehörige versichert sind, können von dieser Unterstützung profitieren. 

ZUSÄTZLICHE ZAHLUNG VON 60 EURO PRO KIND
Österreich plant, Personen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von weniger als 2.000 Euro sowie Empfängern von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beschäftigungsunterstützung oder Integrationsgeld eine zusätzliche monatliche Zahlung von 60 Euro zu leisten, um Familien und Einzelpersonen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen. Es ist geplant, dass das Zahlungsprogramm bis Ende 2024 fortgesetzt wird. 

KALTE PROGRESSION ABGESCHAFFT: RENTNER UND ARBEITNEHMER ERHALTEN BIS ZU 875 EURO MEHR PRO JAHR
In Österreich wurde die sogenannte “kalte Progression” abgeschafft, die jahrzehntelang diskutiert und oft versprochen, aber nie umgesetzt wurde. Die kalte Progression bezieht sich auf den heimlichen Steueranstieg, der auftritt, wenn die Schwellenwerte für progressive Steuersätze nicht an Preissteigerungen angepasst werden und Einkommenserhöhungen einer höheren realen Steuerlast unterliegen. Früher wurde das Einkommen bis zu 11.000 Euro nicht besteuert. Ab dem 1. Januar wird das Einkommen erst ab 19.693 Euro besteuert.

KLIMABONUS: 300 EURO FÜR ERWACHSENE, 150 EURO FÜR KINDER
In Österreich erhielten Erwachsene, die länger als 183 Tage im Land wohnen, im Jahr 2023 Klimabonus-Zahlungen von 110 Euro, 150 Euro, 185 Euro oder 220 Euro. Kinder unter 18 Jahren erhielten die Hälfte dieser Beträge. Für das Jahr 2024 wird eine Klimaprämie von 300 Euro erwartet. Für weitere Informationen klicken Sie bitte HIER.

AMS ERHÖHT BILDUNGSBONUS FÜR ARBEITSLOSE: BIS ZU 374 EURO ZUSÄTZLICHE UNTERSTÜTZUNG
Nach der neuen Regelung erhalten Arbeitssuchende, die an Schulungen von mindestens vier Monaten Dauer teilnehmen, Unterstützung ab 75 Euro pro Monat. Mit zunehmender Dauer der Ausbildung steigt auch die Höhe der Unterstützung. Teilnehmer an Schulungen von mindestens 12 Monaten Dauer haben Anspruch auf zusätzliche Zahlungen von bis zu 374 Euro pro Monat. 

BIS ZU 3.000 EURO PRÄMIE FÜR ARBEITNEHMER
Das österreichische Finanzministerium (BMF) kündigte an, dass auch im Jahr 2024 Arbeitnehmern eine Inflationsprämie gewährt wird. Diese Maßnahme wurde entworfen, um den Arbeitnehmern zu helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten zu bewältigen. Im Jahr 2024 können Arbeitnehmer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung von bis zu 3.000 Euro pro Person erhalten. Allerdings muss das Recht auf diese Prämie im entsprechenden Tarifvertrag verankert sein. 

200 EURO REPARATURBONUS
In Österreich wurde ab Montag, dem 25. September 2023, der landesweite Reparaturbonus des Klimaministeriums von bis zu 200 Euro wieder eingeführt. Nach einer Reihe von Vorfällen im Juni, bei denen Betriebe Reparaturen fälschlicherweise arrangiert und Unterstützung beantragt hatten, startet der Bonus nach der Sommerpause mit verbesserten Sicherheitsmaßnahmen neu. Es ist auch bemerkenswert, dass die Anzahl der teilnehmenden Unternehmen abgenommen hat. Statt 3.500 gibt es jetzt etwa 2.000 Unternehmen, bei denen der Bonus genutzt werden kann. 

BIS ZU 500 EURO ELEKTRIZITÄTSKOSTENUNTERSTÜTZUNG
In Österreich trat die als “Elektrizitätspreisbremse” bekannte Regelung am 1. Dezember 2022 in Kraft. Demnach wird in allen Haushalten bis zu einem Grenzwert von 2.900 Kilowattstunden (kWh) Stromverbrauch nur ein Cent pro kWh berechnet, darüber hinaus wird der normale Marktpreis bezahlt. Da diese Grenze 80% des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs darstellt, soll sie auch zum Stromsparen anregen. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten eine zusätzliche Quote. Es wurde angekündigt, dass jede zusätzliche Person im Haushalt mit einer Quote von 350 Kilowattstunden zu einem Preis von 30 Cent unterstützt wird und dies einer jährlichen zusätzlichen Entlastung von über 100 Euro pro Person entspricht. Alle Haushalte, die von der GIS befreit sind, erhalten außerdem eine Netzgebührensubvention von bis zu 200 Euro. Das Unterstützungsprogramm wird bis Ende 2024 fortgesetzt. 

18-JÄHRIGEN WIRD EIN JAHR LANG EIN KOSTENLOSES ‘KLIMATICKET’ ANGEBOTEN
Die österreichische Bundesregierung plant, 18-jährigen Jugendlichen ein kostenloses “Klimaticket” anzubieten, um sie zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu ermutigen. Dieses besondere Programm wird 2024 gestartet. Die Regierung hat sich verpflichtet, jährlich 120 Millionen Euro für die Förderung dieses einzigartigen Anreizes bereitzustellen. Jugendliche haben das Recht, dieses spezielle Ticket innerhalb von drei Jahren ab ihrem 18. Geburtstag zu nutzen. Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen zu nachhaltigeren öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen und die Nutzung von Autos oder Mopeds zu reduzieren. Der Österreichische Verkehrsclub hat diesen Schritt als “starken Anreiz” bezeichnet, während Klimaministerin Leonore Gewessler erklärte, dass dieses Programm öffentliche Verkehrsmittel “für alle bequem und erschwinglich” machen soll. 

UNTERSTÜTZUNG VON BIS ZU 5.000 EURO FÜR DEN KAUF ELEKTRISCHER FAHRZEUGE
Im Jahr 2024 wird der Kauf von Elektrofahrzeugen für Privatpersonen mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Außerdem wird für den Kauf von Elektromotorrädern eine Förderung von bis zu 2.300 Euro gewährt. Für elektrische Fahrzeuge wird eine spezielle Ladeinfrastruktur (Ladekabel, Wandladestationen) mit einem Bonus von bis zu 600 Euro gefördert. 

BUNDESHEER ERHÖHT TÄGLICHE VERPFLEGUNGSGELDER FÜR REGIONALE UND SAISONALE MAHLZEITEN
Das österreichische Bundesheer hat beschlossen, die täglichen Verpflegungsgelder von derzeit 5 Euro auf 6,50 Euro zu erhöhen. Dieser von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner angekündigte Anstieg zielt darauf ab, dem Bundesheer mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und den Speiseservice durch Fokussierung auf regionale und saisonale Lebensmittel zu verbessern. Ziel dieser Maßnahme ist es, mehr regionale und saisonale Lebensmittel auf die Tische in den Kasernen zu bringen. Tanner betonte, dass die Erhöhung ein Vorteil für das Personal, die weiblichen Soldaten und die Miliz sei, während sie daran erinnerte, dass das Bundesheer zuvor die täglichen Verpflegungsgelder von vier auf fünf Euro erhöht hatte. Das Bundesheer zielt mit dem Projekt “Klimateller” darauf ab, in den Kasernenküchen nachhaltigere und qualitativ hochwertigere Mahlzeiten anzubieten. 

2024 – WOHNUNGS- UND HEIZUNGSHILFEN IN DEN BUNDESLÄNDERN ÖSTERREICHS
In verschiedenen Bundesländern Österreichs werden weiterhin Wohnungs- und Heizungshilfen angeboten, um die Bürger angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise zu unterstützen.

Die Hilfsprogramme und Bewerbungsfristen variieren je nach Bundesland:

WIEN:

  • Bis zu 500 Euro Energieunterstützung, Bewerbungen enden am 31. Juni 2024.
  • Bis zu 15.000 Euro Mietunterstützung, Bewerbungen enden am 29. Februar 2024.

KÄRNTEN:

  • Bis zu 280 Euro Heizungshilfe, Bewerbungen enden am 30. April 2024.

NIEDERÖSTERREICH:

  • Bis zu 225 Euro Heizungsprämie, Bewerbungen enden am 31. März 2024.
  • 1.000 Euro Bonus für Personen, die Angehörige zu Hause pflegen, Bewerbungen enden am 31. Dezember 2024.

SALZBURG:

  • 600 Euro Heizungshilfe, Bewerbungen laufen vom 1. Januar bis 30. September 2024.

STEIERMARK:

  • 340 Euro Heizungsbonus, Bewerbungen enden am 29. Februar 2024.

VORARLBERG:

  • 500 Euro Wohnung und Heizungsprämie, Bewerbungen enden am 16. Februar 2024.

TIROL:

  • Für das Jahr 2024 wurde noch kein Hilfsprogramm angekündigt.

OBERÖSTERREICH:

  • 200 Euro Heizungshilfe, Bewerbungen laufen vom 1. Februar bis 31. März 2024.
  • Bis zu 1.600 Euro Unterstützung für pflegende Familienangehörige

BURGENLAND:

  • Für das Jahr 2024 wurde noch kein Hilfsprogramm angekündigt.

WIEN: ENERGIEUNTERSTÜTZUNG PLUS – BIS ZU 500 EURO ENERGIEHILFE
In Wien wird unter dem Namen „Energieunterstützung Plus“ etwa 200.000 Haushalten eine Hilfe von bis zu 500 Euro gewährt. Empfänger von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Ausbildungsgeld, Teilpension, Brückenhilfe für den Lebensunterhalt, Krankengeld, Rehabilitationsgeld für einkommensschwache Personen und Integrationsgeld können davon profitieren. Die Anträge für „Energieunterstützung Plus“ können vom 3. Oktober 2023 bis 30. Juni 2024 online unter wien.gv.at gestellt werden. Der maximale Förderbetrag pro Haushalt beträgt 500 Euro.

WIEN: BIS ZU 15.000 EURO MIETHILFE
Die Stadt Wien hat ein neues Hilfsprogramm für Mietschulden ins Leben gerufen. Der Dienst „Wiener Wohnsicherung Plus“ bietet Mietern, die das Risiko eines Wohnungsverlustes tragen, die Möglichkeit, bis zu 70% ihrer Mietschulden zu decken. Die Anträge können vom 4. September 2023 bis 29. Februar 2024 gestellt werden. Sie können Ihre Schulden ab 400 Euro in einen Zahlungsplan aufnehmen. Wenn Ihre Schulden über 4.000 Euro liegen, ist eine soziale Beratung erforderlich, um Unterstützung zu erhalten. Der maximale Unterstützungsbetrag beträgt 15.000 Euro. Schulden über diesem Limit fallen nicht unter das Programm. Die Anträge können nur während eines bestimmten Zeitraums gestellt werden, und die Unterstützung wird direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung überwiesen. Es ist jedoch zu beachten, dass dieses Programm keine Garantie für den Erhalt Ihrer Wohnung darstellt, sondern lediglich finanzielle Hilfe bietet. Insbesondere in Privatwohnungen ist es wichtig, einen Rückzahlungsplan mit dem Vermieter zu vereinbaren.

WIEN: ZUSÄTZLICHE 94 EURO PRO MONAT FÜR FAMILIEN
Die Stadtverwaltung Wien überarbeitet die Mindestsicherung, um Kinder in Armut zu unterstützen, und startet ein neues Wirtschaftspaket, das zusätzliche finanzielle Hilfe für Alleinerziehende und Paare mit Kindern bietet; dieses Paket wird im Januar 2024 in Kraft treten und bis zu 100 Euro pro Monat an zusätzlicher Unterstützung beinhalten. Mit der neuen Regelung erhalten Familien an der Armutsgrenze zusätzliche Hilfe

in Höhe von 4,5% des Ausgleichszulagen-Richtsatzes. Mit dieser Unterstützung werden etwa 10.000 Paare mit Kindern monatliche Einkommensverluste ausgleichen können, was für diese Familien ein zusätzliches Einkommen von monatlich 94,82 Euro bedeutet. Alleinerziehenden wird monatlich eine zusätzliche Unterstützung von 47,41 Euro gewährt. Allerdings werden etwa 3.000 kinderlose Paare die Auswirkungen der Kürzungen vollständig spüren.

OBERÖSTERREICH: 200 EURO HEIZUNGSHILFE
Die oberösterreichische Landesregierung bietet einen 200-Euro-Heizkostenzuschuss für Personen mit hohen Heizkosten und finanziellen Schwierigkeiten. Dieser Zuschuss kann vom 1. Februar bis 31. März 2024 online beantragt werden. Die Einkommensgrenzen für 2022 sind auf 17.700 Euro für Einzelhaushalte und 25.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte festgelegt. Der Antragsprozess ist digitalisiert, aber für ältere Menschen und diejenigen ohne Computerzugang gibt es weiterhin die Möglichkeit, den Antrag persönlich in Gemeindeämtern zu stellen.

OBERÖSTERREICH: BIS ZU 1.600 EURO UNTERSÜTZUNG FÜR PFLEGENDE FAMILIENANGEHÖRIGE
In Oberösterreich wird die finanzielle Unterstützung für pflegende Familienangehörige deutlich erhöht. Etwa 40.500 Personen, die Angehörige pflegen, erhalten zwischen 400 und 1.600 Euro, abhängig von der Pflegesituation. Die neuen Subventionen sind wie folgt:

  • 400 Euro für eine unabhängige Pflegebeziehung (vorher 320 Euro).
  • 800 Euro für zwei unabhängige Pflegebeziehungen (vorher 640 Euro).
  • 800 Euro für eine abhängige Pflegebeziehung (vorher 640 Euro).
  • 1.600 Euro für zwei abhängige Pflegebeziehungen (vorher 1.280 Euro).

Diese Erhöhung soll die schwierige Aufgabe der Pflege von Verwandten anerkennen und finanziell entlasten. Zusätzlich gibt es einen Familienangehörigen-Bonus, der von 750 auf 1.500 Euro jährlich erhöht wurde. Eine neue Regelung ermöglicht es nun einer unabhängigen 24-Stunden-Pflegekraft, in einem Haushalt bis zu drei Personen zu betreuen. Außerdem gibt es eine Energiekostenhilfe von 200 Euro für Bürger, die stark von der Inflation betroffen sind, von der mehr als 160.000 Haushalte profitieren werden.

KÄRNTEN: BIS ZU 280 EURO HEIZUNGSHILFE
Das Bundesland Kärnten wird den Haushalten im Zeitraum 2023/2024 finanzielle Unterstützung unter dem Namen “Heizungshilfe” gewähren. Die Gesamtsumme der Hilfe wird zwischen 210 und 280 Euro liegen. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis 29. März 2024 gestellt werden. 

NIEDERÖSTERREICH: 1.000 EURO BONUS FÜR PERSONEN, DIE ANGEHÖRIGE ZU HAUSE PFLEGEN
Das Bundesland Niederösterreich hat beschlossen, Personen, die Familienmitglieder zu Hause pflegen, ab Oktober finanzielle Unterstützung zu gewähren. Im Rahmen des “NÖ Pflege- und Unterstützungschecks” wird angestrebt, die Vereinbarkeit von Berufsleben und häuslicher Pflege zu fördern. Das Programm bietet sowohl den pflegebedürftigen Personen als auch ihren pflegenden Angehörigen eine jährliche Unterstützung von 1.000 Euro. Die Anträge enden am 31. Dezember 2024. 

VORARLBERG: WOHNUNGS- UND HEIZUNGSHILFE IN HÖHE VON 500 EURO
In Vorarlberg begannen die Anträge für die Wohnungs- und Heizungskostenhilfe 2023/24 am 16. Oktober 2023. Der Unterstützungsbetrag wurde von 330 Euro auf 500 Euro erhöht. Die Zahlungen werden durch die Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg abgewickelt. Die Anträge enden am 16. Februar 2024.

Feldkirch bietet zusätzliche 50 Euro
Die Stadt Feldkirch in der Region Vorarlberg erhöht die finanzielle Unterstützung für Heizkosten. Die Einwohner von Feldkirch erhalten zusätzlich zu der bereits festgelegten Vorarlberger Heizkostenhilfe weitere 50 Euro. Dies bedeutet, dass insgesamt bis zu 550 Euro an Heizkostenhilfe bezogen werden können. 

STEIERMARK: BIS ZU 340 EURO HEIZKOSTENHILFE
Das Bundesland Steiermark bietet seinen Bürgern zur Linderung der Heizkosten angesichts steigender Lebenshaltungskosten und Energiepreise finanzielle Unterstützung von bis zu 340 Euro. Diese Hilfe richtet sich an Haushalte im Bundesland, die sich innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen befinden. Für Einpersonenhaushalte liegt die monatliche Nettoeinkommensgrenze bei 1.392 Euro, für verheiratete Paare oder Lebensgemeinschaften bei 2.088 Euro, und für jedes zusätzliche Kind steigt diese Grenze um 418 Euro. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 in den Gemeindeämtern, Stadtämtern, Servicezentren in Graz und an Servicepunkten gestellt werden. Der Sozialdienst der Steiermark bietet unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 Unterstützung bei Fragen zur Heizkostenhilfe. 

SALZBURG: 600 EURO HEIZUNGSHILFE
Im Bundesland Salzburg wurde ein neues Unterstützungsprogramm gestartet, um die Heizkosten während der kalten Jahreszeit auszugleichen. Seit dem 1. Januar 2024 werden Anträge für eine einmalige Heizungshilfe von 600 Euro für Antragsteller angenommen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Der Antragsprozess läuft bis zum 30. September 2024, und unabhängige Haushalte, die bestimmte Bedingungen erfüllen, können von dieser Unterstützung profitieren. Der Antragsprozess läuft vom 1. Januar 2024 bis zum 30. September 2024. 

 

Yayınlama: 13.01.2024
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