Österreich | Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro in Oberösterreich: Anträge enden am 30. November 2024

In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Die Anträge können bis Ende November eingereicht werden.

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In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis ...

Während die kalten Wintertage in Österreich näher rücken, wird sozial bedürftigen Bürgern ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Diese wichtige Unterstützung bei den Heizkosten kann bis Ende November beantragt werden. Das Bundesland Oberösterreich hat die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss gestartet, um den steigenden Heizkosten entgegenzuwirken.

Diese Unterstützung deckt alle Heizkosten ab, unabhängig von der Art der verwendeten Energiequelle, und die Antragskriterien bleiben unverändert wie im Vorjahr.

Letzter Antragstermin: Ende November
Der grundlegende Heizkostenzuschuss in Oberösterreich beträgt 200 Euro. Die Anträge müssen jedoch bis Ende November eingereicht werden. Wer bis dahin keinen Antrag stellt, kann für die Heizperiode 2024/25 keine Unterstützung mehr in Anspruch nehmen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt
Die Höhe des Heizkostenzuschusses richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Haushalts und der Anzahl der Kinder. Ein-Personen-Haushalte dürfen ein jährliches Bruttoeinkommen von 19.070 Euro nicht überschreiten. Bei Mehrpersonenhaushalten liegt die Einkommensgrenze bei 26.940 Euro. Befinden sich minderjährige Kinder im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss: Für Familien mit einem Kind beträgt er 300 Euro, bei zwei Kindern sogar 400 Euro.

Einkommensquellen, die beim Heizkostenzuschuss berücksichtigt werden
Für den Heizkostenzuschuss zählt nicht nur das Arbeitseinkommen. Auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie alle anderen Einkommensquellen werden dem Jahresbruttoeinkommen zugerechnet.

Berechnung auf Basis des Vorjahreseinkommens
Bei der Antragsprüfung wird das Bruttojahreseinkommen des Jahres 2023 als Grundlage herangezogen. Alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, die die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können den Zuschuss beantragen.

Anträge können über die Website https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ eingereicht werden.

Yayınlama: 09.11.2024
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