In diesem Bundesland Österreichs haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 340 Euro begonnen

Heizkostenzuschuss in Steiermark gestartet. Bis zum 28. Februar 2025 können Haushalte, die die Einkommenskriterien erfüllen, einen Zuschuss von 340 Euro beantragen.

In diesem Bundesland Österreichs haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 340 Euro begonnen

UTKAN HABER (Wien) – In der Steiermark können seit Kurzem Anträge für den Heizkostenzuschuss gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 28. Februar 2025 die Möglichkeit, diesen Zuschuss in Höhe von 340 Euro zu beantragen, um die hohen Heizkosten zu bewältigen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Personen, die Wohnbeihilfe beziehen, sind nicht berechtigt, den Heizkostenzuschuss zu beantragen. Anspruchsberechtigte Grazerinnen und Grazer können ihre Anträge bei den Servicestellen der Stadt Graz einreichen. Aufgrund der hohen Nachfrage wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren: Terminvereinbarung.

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Einkommenskriterien:

  • Ein-Personen-Haushalte: Monatliches Nettoeinkommen bis zu 1572 Euro.
  • Mehr-Personen-Haushalte: Monatliches Nettoeinkommen bis zu 2358 Euro.
  • Für jedes im Haushalt lebende Kind mit Familienbeihilfe: Zusätzlich 472 Euro.

Das Einkommen wird auf Grundlage von 1/12 des jährlichen Nettoeinkommens (inkl. Sonderzahlungen) berechnet.

Wie wird der Antrag gestellt?
Die Stadt Graz akzeptiert Anträge ausschließlich an den Servicestellen, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Aufgrund der vielen Ablehnungen in der Vergangenheit wegen fehlender Dokumente wurde die Möglichkeit eines Online-Antrags abgeschafft. Anträge können ohne Termin abgegeben werden, jedoch wird eine Terminvereinbarung empfohlen, um Wartezeiten zu reduzieren.

Notwendige Unterlagen:
Bitte bringen Sie folgende Dokumente vollständig mit:

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Kontodaten
  3. Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen

Einkommensnachweise wie folgt:

  • Arbeitnehmer:innen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Gehaltsnachweise nicht älter als sechs Monate (z. B. Lohnzettel, AMS-Bezug, Sozialhilfebescheid, Pensionsnachweis).
  • Selbständige: Steuerbescheide der letzten drei Jahre.
  • Ohne Einkommen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise über Versicherungen oder Ausbildung, freiwillige Unterstützungsleistungen der Eltern.

Der Heizkostenzuschuss der Steiermark soll betroffenen Haushalten eine wichtige finanzielle Unterstützung bieten. Anträge können bis zum 28. Februar 2025 gestellt werden.

Klicken Sie hier für das Antragsformular.

 

Yayınlama: 02.12.2024