Karlsruhe – In einem umfangreichen Verfahren ist ein Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen Schwarzarbeit und Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte gegen den 65-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten, die ohne Bewährung zu verbüßen ist. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie das Hauptzollamt Karlsruhe mitteilte, war gegen den Unternehmer bereits Anfang September 2025 ein Haftbefehl erlassen worden. Dieser wurde von Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollstreckt. Der Mann wurde festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Den Ermittlungen zufolge beschäftigte der Bauunternehmer zwischen 2019 und Ende 2023 zahlreiche Arbeitskräfte, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen. Zudem soll er gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) wiederholt falsche und unvollständige Angaben zu den gezahlten Löhnen gemacht haben.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg führte der Zoll Ermittlungen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 80 Fällen sowie wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 36 Fällen. Der festgestellte Schaden beläuft sich auf rund 300.000 Euro an nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf weitere 65.000 Euro, die nicht an die ULAK abgeführt wurden.
Während der Hauptverhandlung legte der Angeklagte ein Geständnis ab und akzeptierte das Urteil. Die Justiz wertete das Strafmaß als deutliches Signal im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialbetrug.

