Bis zu 280 Euro Heizungshilfe in Kärnten: Antragsfrist endet am 29. März 2024

In Kärnten wird für den Zeitraum 2023/2024 ein Heizungszuschuss von bis zu 280 Euro gewährt. Dies umfasst einen Grundbetrag von 180 Euro oder 110 Euro sowie einen zusätzlichen Energiebonus von 100 Euro. Die Gesamthilfe beträgt somit zwischen 210 Euro und 280 Euro. Anträge müssen innerhalb der angegebenen Frist gestellt werden.


Bis zu 280 Euro Heizungshilfe in Kärnten: Antragsfrist endet am 29. März 2024

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Das Bundesland Kärnten wird Haushalten in der Periode 2023/2024 unter dem Titel “Heizungshilfe” finanzielle Unterstützung bieten. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. März 2024 gestellt werden.

Details zum Heizungshilfe-Programm

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  • Art der Hilfe: Große Heizungshilfe €180, kleine Heizungshilfe €110.
  • Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Heizungshilfe wurden erhöht.
  • Antragsverfahren: Anträge müssen persönlich in den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten eingereicht werden.

Zusätzlicher Energiebonus

  • Bonusbetrag: Zusätzlich zur Heizungshilfe wird ein Energiebonus von €100 gewährt.
  • Gesamthöhe der möglichen Hilfe: Empfänger der großen Heizungshilfe können insgesamt €280 erhalten, Empfänger der kleinen Heizungshilfe bis zu €210.

Einkommensgrenzen für große und kleine Heizungshilfe

  • Große Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.160, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.680.
  • Kleine Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.360, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.880.
  • Einkommensgrenze für zusätzliche Personen: Für jede zusätzliche Person im gemeinsamen Haushalt werden €310 zu den Einkommensgrenzen hinzugefügt.

Beispielrechnung

Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für die kleine Heizungshilfe netto €2.500.

Erforderliche Dokumente für den Antrag

  • Offizielles Ausweisdokument.
  • Für Nicht-Österreicher gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungsnachweis.
  • Einkommensnachweise.
  • Bankkonto-/Karteninformationen.
  • Falls vorhanden, Unterhaltsdokumente.

Dieses Programm wurde entwickelt, um Haushalte in Kärnten zu unterstützen und insbesondere bei steigenden Heiz- und Energiekosten zu helfen.

Für weitere Details klicken Sie bitte HIER.

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziales

Mießtaler Straße 1 – 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-14645
Fax: 050 536-14644
E-Mail: abt4.soforthilfe@ktn.gv.at

Yayınlama: 22.12.2023
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