Auch im Jahr 2025 können Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Pensionisten mit niedrigen Einkommen mit einer spürbaren Rückzahlung rechnen. Je nach individueller Situation sind Auszahlungen von mehreren Hundert Euro möglich – in bestimmten Fällen sogar bis zu knapp 1.400 Euro.
Grundlage dafür ist die Arbeitnehmerveranlagung. Wer im vergangenen Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hat, kann sich diese Beträge zurückholen. Durch angepasste Absetzbeträge und inflationsbedingte Erhöhungen fallen die Rückerstattungen heuer höher aus als zuvor. Durchschnittlich erhalten viele Betroffene rund 1.000 Euro zurück.
Auch ohne Steuerzahlung ist eine Auszahlung möglich
Selbst Personen, die keine oder nur sehr geringe Einkommensteuer zahlen, können profitieren. Möglich macht das die sogenannte Negativsteuer. Dabei werden Teile der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet, wenn aufgrund des niedrigen Einkommens keine klassische Steuererstattung entsteht.
Wird bei der Berechnung eine Einkommensteuer unter null Euro festgestellt, zahlt das Finanzamt bestimmte Absetzbeträge – etwa für Alleinverdiener oder Alleinerzieher – direkt auf das Konto aus.
Höchstbeträge und Pendlerpauschale
Im Steuerjahr 2025 liegt die maximale Sozialversicherungsrückerstattung für Arbeitnehmer bei bis zu 1.277 Euro. Wer zusätzlich Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, kann sogar einen noch höheren Betrag erhalten. Pensionistinnen und Pensionisten mit niedrigen Bezügen können ebenfalls mit einer Rückzahlung rechnen.
Für das kommende Veranlagungsjahr ist bereits eine weitere Anpassung vorgesehen, da die Beträge erneut an die Inflation angepasst wurden.
Fristen nicht versäumen
Wer seine Arbeitnehmerveranlagung für frühere Jahre noch nicht beantragt hat, sollte die Fristen beachten. Rückwirkende Anträge sind innerhalb von fünf Jahren möglich. Eine freiwillige Antragstellung kann häufig zu höheren Rückzahlungen führen als die automatische Veranlagung.
Zusätzliche Unterstützung für Familien
Familien mit geringem Einkommen, die vom Familienbonus nicht voll profitieren können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt pro Kind mehrere Hundert Euro als direkte Auszahlung.

