Österreich: Wohnungs- und Heizungsbeihilfen gehen weiter – Hilfsmaßnahmen auf Länderebene
Die österreichische Regierung hat 450 Millionen Euro an die Bundesländer bereitgestellt, um gegen steigende Wohnungs- und Heizkosten anzukämpfen. Dieser Fonds zielt darauf ab, vor allem Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen finanzielle Erleichterung zu bieten.
UTKAN NACHRICHTEN – Österreichische Bundesländer haben verschiedene Wohnungs- und Heizkostenzuschüsse eingeführt, mit Unterstützung bis zu 2.000 Euro, um gegen steigende Wohn- und Heizkosten anzukämpfen. Ein 450 Millionen Euro Fonds wurde bereitgestellt, um vor allem Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu helfen. Die Programme variieren je nach Bundesland, mit Fristen bis Ende 2024, und umfassen Energiehilfen, Mietzuschüsse und Boni für häusliche Pflege.
Die Unterstützungsprogramme variieren je nach Bundesland und bieten eine Bandbreite an Hilfen:
Wien:
-Bis zu 500 Euro Energiehilfe, mit Antragsschluss am 31. Dezember 2023.
-Ein Mietzuschuss von bis zu 15.000 Euro, Anträge bis 29. Februar 2024.
Kärnten:
-Heizkostenzuschuss von bis zu 280 Euro, Anträge endeten am 29. März 2024.
-Zusätzliche 300 Euro Hilfe, ebenfalls mit Antragsschluss am 30. November 2023.
Niederösterreich:
-150 Euro Wohnungszuschuss plus 50 Euro pro zusätzlicher Person, Anträge bis 31. Dezember 2023.
-1.000 Euro Bonus für Personen, die Angehörige zu Hause pflegen, mit Antragsschluss am 31. Dezember 2023.
Tirol:
-Bis zu 600 Euro Wohnungs- und Heizkostenzuschuss, Anträge endeten am 31. Oktober 2023.
Salzburg:
-Bis zu 600 Euro Heizkostenzuschuss, Anträge endeten am 31. Oktober 2023.
Oberösterreich:
-Bis zu 200 Euro Energiehilfe, Anträge endeten am 30. November 2023.
Steiermark:
-400 Euro Wohnungs- und Heizkostenbonus, Anträge endeten am 30. November 2023.
Vorarlberg:
-500 Euro Wohnungs- und Heizkostenprämie, Anträge bis 16. Februar 2024.
Burgenland:
-Bis zu 2.000 Euro Heizkostenzuschuss, Anträge bis 31. Dezember 2023.
WİEN VERSTÄRKT UNTERSTÜTZUNG FÜR BÜRGER: BİS ZU 500 EURO ENERGİEHİLFE UND 15.000 EURO MİETZUSCHUSS
Angesichts steigender Energiekosten hat die Stadt Wien zwei bedeutende Unterstützungsprogramme eingeführt, um ihren Bürgern finanzielle Erleichterung zu bieten. Diese Programme sind Teil eines umfassenden Ansatzes, um die Auswirkungen der erhöhten Wohn- und Energiekosten abzumildern.
Bis zu 500 Euro Energiehilfe – Programm “Energieunterstützung Plus”
- Das Programm bietet finanzielle Hilfe für Haushalte mit unbezahlten Jahresabrechnungen und ausstehenden Schulden.
- Förderfähige Kosten umfassen offene Jahresabrechnungen, die nicht älter als 60 Tage, sowie aktuelle Mahnungen und Schulden, die nicht älter als 14 Tage sind.
- Nicht förderfähige Kosten sind bereits bezahlte Energierechnungen, alte Forderungen und Kosten, die nicht mit dem Wohnbereich zusammenhängen.
- Antragsberechtigt sind Personen, die in Wien wohnhaft und mindestens 18 Jahre alt sind.
- Anträge können online oder persönlich mit den erforderlichen Unterlagen gestellt werden.
- Der Antragszeitraum läuft vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2023.
WIEN BİS ZU 15.000 EURO MİETZUSCHUSS – PROGRAMM “WİENER WOHNSİCHERHEİT PLUS’’
- Dieses Programm richtet sich an Mieter, die von Wohnungsverlust bedroht sind, und bietet die Möglichkeit, bis zu 70% der Mietschulden zu decken.
- Antragsberechtigt sind Wiener Bürger, die in kommunalen, geförderten oder privaten Wohnungen leben, seit mindestens sechs Monaten in Wien ansässig sind, über 18 Jahre alt sind und Anspruch auf bestimmte Sozial- oder Versicherungsleistungen haben.
- Schulden ab 400 Euro können in einen Zahlungsplan aufgenommen werden; für Schulden über 4.000 Euro ist eine soziale Beratung erforderlich.
- Der maximale Unterstützungsbetrag beträgt 15.000 Euro, wobei höhere Schulden nicht abgedeckt sind.
- Die Unterstützung wird direkt an den Vermieter oder die Hausverwaltung weitergeleitet.
- Anträge können vom 4. September 2023 bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.
BURGENLAND STARTET UMFANGREİCHES ENERGİEUNTERSTÜTZUNGSPROGRAMM: BİS ZU 2.000 EURO FÖRDERUNG
Das Burgenland hat ein umfassendes Förderprogramm namens “Heizkostenobergrenze” ins Leben gerufen, um seinen Bürgern finanzielle Unterstützung im Bereich der Energiekosten zu bieten. Dieses Programm ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die steigenden Energiekosten für Haushalte zu lindern.
Details des Programms “Heizkostenobergrenze”
- Die Förderung ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens und den Heizkosten.
- Es wird eine Unterstützung von bis zu 2.000 Euro gewährt.
- Die Antragsfrist hat am 2. Januar 2023 begonnen und endet am 31. Dezember 2023.
- Die Förderung ist an das Einkommensniveau des Haushalts gebunden, wobei die Obergrenze bei einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von 63.000 Euro liegt.
- Die Heizkosten sind so begrenzt, dass sie einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Nettoeinkommens eines Haushalts nicht überschreiten. Die Prozentsätze variieren je nach Einkommensniveau (3% bis 6%).
- Es wird angenommen, dass 90% der Heizkosten als Anreiz zur Energieeinsparung gelten.
- Die Förderung gilt für alle Energieversorger und alle Arten von Heizungen.
Antragsverfahren
- Anträge können sowohl online über ein bereitgestelltes Formular als auch bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.
Dieses Programm ist ein wichtiger Schritt des Burgenlandes, um seinen Bürgern in einer Zeit steigender Energiepreise Unterstützung zu bieten. Es deckt ein breites Spektrum an Haushalten ab und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung durch Heizkosten zu reduzieren.
Für weitere Informationen und Zugang zum Online-Antragsformular wird auf die offizielle Webseite des Burgenlandes verwiesen.
VORARLBERG ERHÖHT UNTERSTÜTZUNG: 500 EURO WOHNUNGS- UND HEİZUNGSZUSCHUSS
Im Bundesland Vorarlberg wurde ein erweitertes Unterstützungsprogramm für Wohnung- und Heizkostenhilfe eingeführt. Für die Jahre 2023/24 wurde der Unterstützungsbetrag von 330 Euro auf 500 Euro angehoben, um den Bürgern angesichts steigender Wohn- und Energiekosten besser unter die Arme zu greifen.
Details des Wohnungs- und Heizungszuschusses in Vorarlberg
- Die Anträge für die Jahre 2023/24 begannen am 16. Oktober 2023.
- Die Unterstützungszahlungen werden durch die Gemeinden und Bezirksverwaltungen in Vorarlberg abgewickelt.
- Es wurden spezifische monatliche Nettoeinkommensgrenzen festgelegt, die Haushalte erfüllen müssen, um für die Hilfe in Frage zu kommen. Diese Grenzen variieren je nach Haushaltsgröße und reichen von 1.900 Euro für Einpersonenhaushalte bis zu 4.950 Euro für Siebenpersonenhaushalte, mit einem Zuwachs von 430 Euro für jede weitere Person.
- Der Wohnung- und Heizkostenzuschuss kann ohne separaten Antrag von der Wohnsitzgemeinde erhalten werden, wobei der Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis zum 16. Februar 2024 läuft.
- Personen, die bereits im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen erneuten Nachweis ihres Haushaltseinkommens erbringen.
Zusätzliche Unterstützung in Feldkirch
- Die Gemeinde Feldkirch bietet eine zusätzliche Unterstützung von 50 Euro an, was bedeutet, dass Einwohner von Feldkirch bis zu 550 Euro an Heizkostenhilfe erhalten können.
NİEDERÖSTERREİCH VERSTÄRKT UNTERSTÜTZUNG: WOHNUNGSPRÄMİE UND BONUS FÜR HÄUSLİCHE PFLEGE
Niederösterreich – Angesichts steigender Wohnkosten und der Notwendigkeit, häusliche Pflege zu unterstützen, hat das Bundesland Niederösterreich zwei wichtige Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Diese Initiativen zielen darauf ab, finanzielle Erleichterungen für Bürger in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Lebenshaltungskosten zu bieten.
150 Euro Wohnungsprämie Plus Zusätzlich 50 Euro Pro Weiterer Person
- Das Bundesland hat eine einmalige Wohnungsbeihilfe für rund 250.000 Haushalte angekündigt.
- Einzelpersonenhaushalte erhalten 150 Euro, mit zusätzlichen 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
- Die Unterstützung ist für Haushalte mit einem Jahresbruttoeinkommen von maximal 20.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 50.000 Euro für Mehrpersonenhaushalte vorgesehen.
- Die Anträge für diese Wohnungsprämie können vom 23. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2023 online gestellt werden.
1.000 Euro Bonus für die Pflege von Angehörigen zu Hause
- Das Programm “NÖ Pflege- und Unterstützungscheck” bietet jährlich 1.000 Euro Unterstützung sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für deren Pflegende zu Hause.
- Dieses Programm richtet sich insbesondere an Erwachsene mit Pflegestufe 3 und höher, Kinder und Jugendliche jeder Pflegestufe sowie an Personen mit Pflegestufe 1 und 2, die eine Demenzdiagnose erhalten haben.
- Bereits 18.000 Anträge wurden für den NÖ Pflege-Check gestellt.
STEİERMARK BİETET HEİZKOSTENZUSCHUSS İN HÖHE VON 340 EURO
Steiermark – Das Bundesland Steiermark reagiert auf die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 340 Euro für seine Bürger. Diese Unterstützung, die zwischen dem 2. Oktober 2023 und dem 29. Februar 2024 beantragt werden kann, bietet Haushalten im Bundesland eine bedeutende finanzielle Erleichterung.
Das Land Steiermark stellt diese finanzielle Unterstützung bereit, um die Heizkosten angesichts steigender Energiepreise zu mildern. Die Hilfe richtet sich an Haushalte, die innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen liegen. Für Einpersonenhaushalte liegt die monatliche Nettoeinkommensgrenze bei 1.392 Euro, für verheiratete Paare oder Familien bei 2.088 Euro, wobei für jedes weitere Kind der Grenzbetrag um 418 Euro steigt.
Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. Februar 2024 bei den Gemeindeämtern, Stadtverwaltungen, Servicezentren in Graz sowie an verschiedenen Servicestellen gestellt werden. Der Sozialdienst des Landes Steiermark bietet unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/20 10 10 Beratung und Unterstützung zum Heizkostenzuschuss an.
Darüber hinaus endete am 30. November 2023 auch die Heiz- und Wohnkostenhilfe, die von der Bundesregierung bereitgestellt wurde. Diese Unterstützungsmaßnahmen zielen darauf ab, die Belastung der Haushalte durch steigende Energiepreise und Lebenshaltungskosten zu verringern.
Klicken Sie HIER für weitere Details oder ein Formular.
BIS ZU 280 EURO HEIZUNGSHILFE İN KÄRNTEN: ANTRAGSFRIST ENDET AM 29. MÄRZ 2024
Das Bundesland Kärnten wird Haushalten in der Periode 2023/2024 unter dem Titel “Heizungshilfe” finanzielle Unterstützung bieten. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. März 2024 gestellt werden.
Details zum Heizungshilfe-Programm
- Art der Hilfe: Große Heizungshilfe €180, kleine Heizungshilfe €110.
- Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Heizungshilfe wurden erhöht.
- Antragsverfahren: Anträge müssen persönlich in den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten eingereicht werden.
Zusätzlicher Energiebonus
- Bonusbetrag: Zusätzlich zur Heizungshilfe wird ein Energiebonus von €100 gewährt.
- Gesamthöhe der möglichen Hilfe: Empfänger der großen Heizungshilfe können insgesamt €280 erhalten, Empfänger der kleinen Heizungshilfe bis zu €210.
Einkommensgrenzen für große und kleine Heizungshilfe
- Große Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.160, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.680.
- Kleine Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.360, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.880.
- Einkommensgrenze für zusätzliche Personen: Für jede zusätzliche Person im gemeinsamen Haushalt werden €310 zu den Einkommensgrenzen hinzugefügt.
Beispielrechnung
Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für die kleine Heizungshilfe netto €2.500.
Dieses Programm wurde entwickelt, um Haushalte in Kärnten zu unterstützen und insbesondere bei steigenden Heiz- und Energiekosten zu helfen.
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Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziales
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Tel: 050 536-14645
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