Neue Wohnbeihilfe in diesem Bundesland Österreichs: Bis zu 500 Euro Unterstützung pro Monat!

In Kärnten wird ab 2025 eine neue Wohnbeihilfe eingeführt, die bis zu 500 Euro monatlich betragen kann. Die neue Regelung erhöht die Zahl der Anspruchsberechtigten und priorisiert insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende.

Neue Wohnbeihilfe in diesem Bundesland Österreichs: Bis zu 500 Euro Unterstützung pro Monat!

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Das neue Wohnbeihilfeprogramm, das ab Januar 2025 in Kärnten umgesetzt wird, wurde endgültig beschlossen. Mit dieser Regelung steigt nicht nur die Anzahl der Anspruchsberechtigten, sondern auch die Höhe der Unterstützung. Im Rahmen der neuen Wohnbeihilfe können Bürger bis zu 500 Euro monatlich erhalten. Es wird erwartet, dass rund 40.000 Menschen von dieser Beihilfe profitieren werden.

Bis zu 500 Euro monatlich: Neue Wohnbeihilfe ab 2025 fixiert
Die Wohnbeihilfe in Kärnten wird ab 2025 neu geregelt und dadurch die Zahl der Anspruchsberechtigten erweitert. Die Höhe steigt auf bis zu 500 Euro monatlich an. Der Beschluss fiel am Dienstag. Ab dem kommenden Jahr wird die Kärntner Wohnbeihilfe nach neuen Regeln angewendet. Mit dieser Änderung wird der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und die monatliche Zuschusshöhe erhöht. Ab 2025 sind monatlich bis zu 500 Euro Unterstützung möglich.

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Neues Wohnbeihilfe-Programm in Kärnten: Unterstützung bis zu 500 Euro pro Monat
Leistbares Wohnen ist in Kärnten mehr als ein Schlagwort. Im Rahmen der Pressekonferenz nach der außerordentlichen Regierungssitzung wurde heute nach monatelangen Verhandlungen und nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens die neue Kärntner Wohnbeihilfe präsentiert. Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig bezeichneten die Neuerungen zu Recht als Meilenstein: „Mit einer völlig neuen Berechnungssystematik erhöht sich künftig nicht nur die finanzielle Entlastung, sondern auch der Beziehendenkreis. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Alleinerziehenden und Familien mit Kindern.“

Landeshauptmann Peter Kaiser betonte: „Wohnen ist nicht nur ein Grundbedürfnis, leistbarer Wohnraum ist außerdem ein wesentlicher Faktor bei der Armutsbekämpfung. Die neue Kärntner Wohnbeihilfe ist eine Grundversorgung im Wohnbereich, die anspruchsberechtigte Haushalte nachhaltig entlastet und auch gezielt jene Menschen unterstützt, die potenziell armutsgefährdet sind.“ Mit diesem Gesetz sei Kärnten auf dem Weg zur kinder- und familienfreundlichsten Region in Europa zu werden. Diese Gesetzesnovelle strahle weit über die Landesgrenzen hinaus. Kärnten ist somit ein Vorreiter im Bereich der Sozialpolitik, fügte Kaiser hinzu und hob hervor: „Kärnten ist ein Land zum Leben, zum Arbeiten und zum Leisten.“ Sein Dank galt den Regierungskollegen für die nachhaltigen Entscheidungen im Interesse der Kärntner Bevölkerung.

Vor der Verabschiedung der neuen Regelung wurden zahlreiche Anträge aus unterschiedlichen Bereichen der Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss sowie der Hilfe in besonderen Lebenslagen überprüft, um die Herausforderungen für die Kärntner Bürger besser zu verstehen. Sozialreferentin Gaby Schaunig erklärte: „Die Antwort war eindeutig – durch die Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen können wir am effektivsten und nachhaltigsten helfen.“ Der Übergang zur neuen Wohnbeihilfe wird vielen Kärntnern zugutekommen. Nicht nur die Koalitionspartner, sondern auch die Mitarbeiter der Wohnbeihilfe-Abteilung haben durch ihre Erfahrung und Expertise entscheidend zum Erfolg beigetragen.

Für die neue Wohnbeihilfe sind im Jahr 2025 rund 53 Millionen Euro vorgesehen, und es wird mit etwa 40.000 Anspruchsberechtigten gerechnet. Die Mittel stammen ausschließlich aus dem Landesbudget, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für die Gemeinden bedeutet. Für die finanzielle Abdeckung werden zudem Mittel aus mehreren Bereichen zusammengelegt. Aufgrund des geplanten Inkrafttretens am 1. Januar wird es für die kommende Heizsaison 2024/25 nochmals den Heizzuschuss geben, bevor dieser in die Wohnbeihilfe integriert wird.

Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber betonte, dass das neue System weniger bürokratisch und effizienter sein wird, was Erleichterungen für Antragsteller und Bearbeiter bedeutet. Gruber erklärte: „Mit der Neuregelung werden nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer bei den Betriebskosten unterstützt.“ Dies ist besonders für Menschen wichtig, die oft unter schwierigen Bedingungen Eigentum erworben haben und durch Schicksalsschläge in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Insbesondere ältere Menschen, Witwen und Alleinerziehende werden berücksichtigt. „Die Berücksichtigung von Eigenheimbesitzern bedeutet, dass wir damit viel besser auf die Lebensrealität der Menschen eingehen als bisher“, sagte Gruber.

Sozialreferentin Gaby Schaunig:

Im neuen System der Wohnbeihilfe wird erstmals auch Eigentümer unterstützt, und die Berechnung erfolgt analog zur bisherigen Systematik, allerdings ohne Mietkosten. Schaunig erklärte: „Die neue Kärntner Wohnbeihilfe soll auch einen ersten Schritt in Richtung Digitalisierung markieren. Langfristig soll es möglich sein, unterschiedliche Unterstützungsleistungen über einen einzigen Antrag zu erhalten. Mehr Service für die Bürger bei weniger Verwaltungsaufwand – eine Win-Win-Situation.“

Parameter der neuen Wohnbeihilfe:
Für eine Person beträgt die förderbare Wohnfläche 50 Quadratmeter, für jede weitere Person steigt sie um 10 Quadratmeter. Die Unterstützung pro Quadratmeter beträgt 6,50 Euro, die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab. Je geringer das Einkommen, desto geringer ist der zumutbare Wohnungsaufwand. Die Wohnbeihilfe ist auf 500 Euro pro Monat gedeckelt. Auch bei den Miethöhen wird ein Deckel eingezogen: „Wir setzen die Grenze bei einem Mietzins von 10,6 Euro pro Quadratmeter an, das entspricht dem Doppelten der statistischen Durchschnittsmiete in Kärnten. Teurere Mietverhältnisse sind nicht förderfähig. Ein besonderes Augenmerk wird auf Kinder gelegt: Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen pro Kind um 200 Euro angehoben“, so Schaunig abschließend.

Yayınlama: 07.09.2024
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