Neue 200 Euro Wohnungsbonus in Wien
Ziel der Wiener Wohnunterstützungspauschale ist, die Auswirkungen der finanziellen Mehrbelastungen durch den starken und außergewöhnlichen Anstieg der Lebenserhaltungskosten, insbesondere der Wohnkosten, für anspruchsberechtigte Personen zu mildern.
UTKAN-NACHRICHTEN (Wien) – Wien setzt im Herbst 2023 neue Impulse, um seine Bürger in finanziell schwierigen Zeiten zu unterstützen. Ein Hauptmerkmal dieser Bemühungen ist das neu eingeführte Wohnungsunterstützungspaket, welches einen Bonus von 200 Euro vorsieht. Ab dem 19. Oktober können berechtigte Bürger von diesem Bonus profitieren, und das Beste daran ist, dass kein zusätzlicher Antragsprozess erforderlich ist. Die Auszahlung erfolgt automatisch an alle, die die vorgegebenen Kriterien erfüllen.
Dieses Hilfspaket wurde als Reaktion auf die steigende Inflation und die damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen ins Leben gerufen. Es zielt darauf ab, den finanziellen Druck von denjenigen zu nehmen, die am stärksten betroffen sind. Interessierte müssen sich nicht durch bürokratische Hürden kämpfen, da die Unterstützung automatisch gewährt wird.
Zu den Begünstigten gehören Personen, die Mindestsicherung, Arbeitslosenversicherungsleistungen, Wohnungshilfe oder Ausgleichszulagen beziehen. Schätzungsweise werden rund 245.000 Wiener von dieser Initiative profitieren. Es ist ein bedeutender Schritt der Stadt, um ihren Bürgern in Zeiten der Inflation unter die Arme zu greifen.
Unbürokratisch und ohne Antrag
Die Wohnunterstützungspauschale beträgt 200 Euro pro Person ab 18 Jahren, die in Wien ihren Hauptwohnsitz (gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG) oder für Wien eine Hauptwohnsitzbestätigung (gemäß § 19a MeldeG) hat und zum Stichmonat August 2023 (zumindest einen Tag in diesem Monat) Anspruch auf eine der nachfolgenden Leistungen hatte:
- Wiener Mindestsicherung
- Wohnbeihilfe
- Leistung der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld, Arbeitslosengeld während eines AlVG-Bezuges)
- Ausgleichs- oder Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung
- Krankengeld gemäß § 41 AlVG
Die Förderungen werden nicht auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wohnbeihilfe, nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder auf Ausgleichs- und Ergänzungszulagen angerechnet und haben keinen Einfluss auf eine etwaige Anwartschaft auf die österreichische Staatsbürgerschaft.
Fristen und Termine
Die Auszahlung der Wohnunterstützungspauschale erfolgt im Zeitraum von September bis Oktober 2023. Sie müssen keinen Antrag stellen. Mit der Auszahlung erhalten Sie zusätzlich ein Informationsschreiben zugeschickt.
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Zuständige Stelle
- Stadt Wien – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40)
- 3., Thomas-Klestil-Platz 8
- Telefon: +43 1 4000-8040