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In Österreich treten ab 2024 neue Verkehrsregeln in Kraft: Änderungen bei Geschwindigkeit, Vignette, Kindersitzen und Parkvorschriften

Im Jahr 2024 erwarten Autofahrer und Verkehrsteilnehmer in Österreich verschiedene Änderungen. Dazu gehören die Erweiterung der Kurzparkzonen, die Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei Geschwindigkeitsübertretungen, neue Normen für Kindersitze und Neuerungen bei der Vignette.

In Österreich treten ab 2024 neue Verkehrsregeln in Kraft: Änderungen bei Geschwindigkeit, Vignette, Kindersitzen und Parkvorschriften

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Im Jahr 2024 werden die Kurzparkzonen in Wien und Umgebung erweitert. Die bestehende Kurzparkzone in Vösendorf wird erweitert und ab März 2024 wird in der gesamten Gemeinde Leopoldsdorf bei Wien eine neue Kurzparkzone eingeführt. Andere umliegende Gemeinden planen ähnliche Maßnahmen.

Vignette, Kindersitz, Parken: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 2024
Die Verbesserungen im Verkehr werden mit einer neuen Verkehrsstrategie für Pendler in der Ostregion fortgesetzt. Lücken im lokalen Verkehr werden geschlossen und Cityjet-Express-Verbindungen eingerichtet. Neue Nachtverbindungen werden an Wochenenden zwischen Wien, Schwechat, Stockerau und Marchegg bereitgestellt, und die “Silva Nortica”-Verbindung wird auf der Strecke Wien – Gmünd – Prag verkehren.

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Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei Geschwindigkeitsübertretungen
Eine bemerkenswerte Neuerung ist, dass ab März 2024 Fahrzeuge bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerhalb von Städten über 80 km/h, außerhalb über 90 km/h) beschlagnahmt und anschließend versteigert werden können. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Kindersitze
In Bezug auf Kindersitze dürfen ab dem 1. September 2024 nur noch Kindersitze mit dem R129-Teststandard verkauft werden. Die Nutzung von Kindersitzen mit dem aktuellen ECE R44/04-Teststandard bleibt weiterhin gesetzlich möglich.

Ein-Tages-Vignette
Zu den Änderungen bei der Vignette gehört, dass die digitale Vignette bei einem Wechsel des Kennzeichens mitgeführt werden muss. Es ist geplant, dass eine einmalige Ummeldung im Kalenderjahr möglich ist und die Ummeldegebühr 18 Euro beträgt. Zudem führen Tschechien und Ungarn die Ein-Tages-Vignette ein. Für Menschen mit Behinderungen werden ab dem 1. Dezember 2023 die Jahresvignette und bestimmte Mautgebühren, wie zum Beispiel für die Brenner- oder Tauernautobahn, kostenlos sein.

Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit und den Komfort zu erhöhen und bringen wichtige Änderungen für Fahrer und Verkehrsteilnehmer mit sich.

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Yayınlama: 16.12.2023
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