In diesem Bundesland Österreichs gibt es bis zu 400 Euro Heizkostenzuschuss: Anträge enden am 30. November 2024
In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Die Anträge können bis Ende November eingereicht werden.
Die Familienleistungen in Österreich werden im Jahr 2025 um 4,6 ...
Die Familienleistungen in Österreich werden im Jahr 2025 um 4,6 ...
In Oberösterreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis ...
Yukarı Avusturya’da sosyal yardıma ihtiyaç duyanlara 400 Euro’ya kadar ısınma ...
Mit Beginn der Heizperiode in Österreich wird sozial bedürftigen Personen ein Heizkostenzuschuss von bis zu 400 Euro gewährt. Anträge können bis Ende November gestellt werden.
Das Bundesland Oberösterreich hat die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss gestartet, um sozial bedürftigen Personen bei den steigenden Heizkosten zu helfen. Diese Unterstützung deckt unabhängig vom verwendeten Energieträger sämtliche Heizkosten ab, und die Kriterien für die Antragstellung bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Letzter Antragstermin: Ende November
Der grundlegende Heizkostenzuschuss in Oberösterreich beträgt 200 Euro. Die Anträge müssen jedoch bis Ende November eingereicht werden. Wer bis dahin keinen Antrag stellt, kann für die Heizperiode 2024/25 keine Unterstützung mehr in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen und Anzahl der Kinder im Haushalt
Die Höhe des Heizkostenzuschusses richtet sich nach dem Jahreseinkommen des Haushalts und der Anzahl der Kinder. Ein-Personen-Haushalte dürfen ein jährliches Bruttoeinkommen von 19.070 Euro nicht überschreiten. Bei Mehrpersonenhaushalten liegt die Einkommensgrenze bei 26.940 Euro. Befinden sich minderjährige Kinder im Haushalt, erhöht sich der Zuschuss: Für Familien mit einem Kind beträgt er 300 Euro, bei zwei Kindern sogar 400 Euro.
Einkommensquellen, die beim Heizkostenzuschuss berücksichtigt werden
Für den Heizkostenzuschuss zählt nicht nur das Arbeitseinkommen. Auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, gewerblicher Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie alle anderen Einkommensquellen werden dem Jahresbruttoeinkommen zugerechnet.
Berechnung auf Basis des Vorjahreseinkommens
Bei der Antragsprüfung wird das Bruttojahreseinkommen des Jahres 2023 als Grundlage herangezogen. Alle Haushalte mit Wohnsitz in Oberösterreich, die die vorgesehenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können den Zuschuss beantragen.
Anträge können über die Website https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ eingereicht werden.