Heizkostenzuschuss in der Salzburger Region endet am 30. September 2024
Heizkostenzuschuss in der Salzburger Region endet am 30. September 2024
In der österreichischen Region Salzburg wird den Bürgern, um die erhöhten Heizkosten während der kalten Monate auszugleichen, ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 600 Euro gewährt. Die Anträge können seit dem 1. Januar 2024 eingereicht werden und die Frist läuft bis zum 30. September 2024.
Der Zuschuss richtet sich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Salzburg haben, volljährig sind und deren Haushaltseinkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen für den Zeitraum 2023/2024 sind wie folgt festgelegt:
- Alleinlebende und Alleinerziehende: 1.392 Euro
- Paare und Lebensgemeinschaften: 1.820 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind im Haushalt und weitere Erwachsene. Für Kinder, die Familienbeihilfe erhalten, gibt es einen Zuschlag von 385 Euro, für Kinder ohne Familienbeihilfe 621 Euro und für weitere Erwachsene im Haushalt ebenfalls 621 Euro.
Personen mit regelmäßigem Einkommen wie Arbeitnehmer oder Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld werden nach ihrem Einkommen im Monat vor der Antragstellung bewertet. Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen direkt mit dem Antrag einzureichen.
Folgende Personen sind von der Förderung ausgeschlossen:
- Bewohner von Studenten- und Altersheimen
- Asylbewerber, die in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung leben
- Personen, deren Heizkosten durch Dritte abgedeckt werden oder die ihre Heizmittel aus eigenen Energiequellen beziehen
Achtung: Der Heizkostenzuschuss kann im Jahr 2024 nur einmal gewährt werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen wird eine Bearbeitungszeit von 5 bis 10 Wochen erwartet.
Die Förderrichtlinien treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Bürger, die den Zuschuss in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Antrag bis spätestens 30. September 2024 einreichen.