In Deutschland ist die Debatte über das Bürgergeld erneut entbrannt. Im Fokus steht die Frage, ob erwerbsfähige Empfänger staatlicher Leistungen künftig stärker zu Gegenleistungen verpflichtet werden sollen. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, spricht sich für klarere Pflichten im Sozialstaat aus.
Der CDU-Politiker plädiert dafür, deutlicher zwischen arbeitsfähigen Personen ohne Beschäftigung und Menschen mit tatsächlichen Einschränkungen zu unterscheiden. Für jene, die arbeiten könnten, hält Schulze gemeinnützige Tätigkeiten auf kommunaler Ebene für sinnvoll – etwa im Bereich der Stadtreinigung, der Grünflächenpflege oder des Winterdienstes.
Zurückhaltung auf Bundesebene
Auf Bundesebene stößt der Vorstoß auf Zurückhaltung. Insbesondere das SPD-geführte Arbeitsministerium verweist auf mögliche Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Gemeinnützige Beschäftigungsmodelle müssten organisiert, begleitet und kontrolliert werden. Priorität habe weiterhin die Vermittlung von Bürgergeld-Empfängern in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Schulze weist diese Kritik zurück. Wer keine politischen Lösungen wolle, finde schnell Argumente dagegen, erklärte der Ministerpräsident. Der Staat dürfe sich nicht vorführen lassen. Er kündigte an, zeitnah einen konkreten Umsetzungsplan vorzulegen.
Sanktionen als Teil der Reform
Neben verpflichtenden Tätigkeiten bringt Schulze auch Sanktionen ins Gespräch. Wer sich weigert, an gemeinnütziger Arbeit oder an Qualifizierungs- und Sprachkursen teilzunehmen, müsse mit finanziellen Kürzungen rechnen. Dabei gehe es nicht um Bestrafung, sondern um Fairness gegenüber der Gesellschaft.
Parallel dazu arbeitet der Bundestag an einer Reform der Grundsicherung. Die Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz plant, die Verbindlichkeit zu erhöhen. Wiederholte Terminversäumnisse im Jobcenter oder mangelnde Mitwirkung könnten künftig zu spürbaren Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen führen.
Die Diskussion macht deutlich: Das Bürgergeld steht vor einer möglichen Neujustierung – zwischen sozialer Absicherung und stärkerer Verpflichtung zur Eigenleistung.

