Bis zu 600 Euro zusätzliche Unterstützung in Österreich: Neue Zuschüsse ab Oktober sollen entlasten
In vielen Bundesländern wurden neue Details zu den Heizkostenzuschüssen veröffentlicht, um die Belastung durch hohe Heizkosten zu lindern. Diese Zuschüsse betragen bis zu 200 Euro pro Haushalt, und Anträge können ab Oktober eingereicht werden. Noch bis Ende September sind in vielen Haushalten Zuschüsse von bis zu 600 Euro möglich. Alle Details finden Sie hier.
In vielen Bundesländern Österreichs wurden die Heizkostenzuschüsse für die Heizperiode 2024/2025 bereits bekannt gegeben. Bis Ende September können Haushalte noch bis zu 600 Euro erhalten. Ab Oktober starten neue Zuschüsse zwischen 110 und 200 Euro pro Haushalt. Die Details zu den neuen Heizkostenzuschüssen in den einzelnen Bundesländern sind wie folgt:
Oberösterreich
In Oberösterreich können die Anträge für den Heizkostenzuschuss 2024/2025 ab dem 1. Oktober gestellt werden. Die Frist endet am 30. November 2024. In diesem Jahr beträgt die einmalige Unterstützung pro Haushalt 200 Euro. Der Antrag kann online über die Website des Landes Oberösterreich gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte in Oberösterreich, die die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze beträgt 19.070 Euro brutto für Ein-Personen-Haushalte und 26.940 Euro brutto für Mehr-Personen-Haushalte. Als Grundlage dient das Jahresbruttoeinkommen von 2023.
Kärnten
Auch in Kärnten werden ab Oktober 2024 Heizkostenzuschüsse von 110 bis 180 Euro pro Haushalt bereitgestellt. Die Höhe des Zuschusses hängt vom Haushaltseinkommen ab. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Kärnten. Anträge können ab dem 1. Oktober online auf ktn.gv.at gestellt werden. Für den kleinen Zuschuss von 110 Euro gelten folgende Einkommensgrenzen: 1.510 Euro netto monatlich für Alleinstehende, 2.080 Euro netto für Zwei-Personen-Haushalte, und für jede weitere Person im Haushalt werden 360 Euro addiert. Anspruch auf den großen Zuschuss von 180 Euro haben Alleinstehende mit einem maximalen Nettoeinkommen von 1.270 Euro pro Monat bzw. Zwei-Personen-Haushalte mit höchstens 1.840 Euro. Auch hier wird die Grenze pro zusätzlicher Person um 360 Euro erhöht.
Vorarlberg
In Vorarlberg kann ab Mitte Oktober 2024 ein neuer Zuschuss von 330 Euro beantragt werden. Mehrere Gemeinden des Landes haben bereits Berichte dazu veröffentlicht. Details zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung werden bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.
Fristende in Salzburg und Tirol
In den Bundesländern Salzburg und Tirol können noch bis Ende September 2024 die Zuschüsse für die vergangene Heizperiode beantragt werden. So kann man in Salzburg beispielsweise noch bis zum 30. September 2024 bis zu 600 Euro pro Haushalt erhalten. In Tirol ist ebenfalls noch bis Ende September der Zuschuss Tirol 2.0 möglich. Details und Anträge dazu finden Sie auf salzburg.gv.at bzw. tirol.gv.at.