Bis zu 389 Euro Pendlerbeihilfe in Österreich für das Jahr 2022 – Pendlerpauschale

Steiermark eyaletinde yıllık brüt gelire ve tek yönlü mesafeye göre değişiklik gösterir. 25-49 km arası 194-389 Euro, 50-74 km arası 205-286 Euro, 75 km ve üzeri ise 124-389 Euro arasında yardım sağlanabilir.

Bis zu 389 Euro Pendlerbeihilfe in Österreich für das Jahr 2022 – Pendlerpauschale

In der österreichischen Region Steiermark variiert die jährliche Bruttoeinkommensgrenze und die Entfernung für eine einfache Fahrt. Für Entfernungen zwischen 25-49 km können 194-389 Euro, für 50-74 km 205-286 Euro und für über 75 km 124-389 Euro Unterstützung gewährt werden.

In der Steiermark bietet die Arbeiterkammer das Pendlerbeihilfe-Programm (Pendlerpauschale) für das Kalenderjahr 2022 an, das noch rückwirkend beantragt werden kann. Diese Hilfe kann bis zum 31. Dezember beantragt werden und bietet eine einmalige Zahlung von bis zu 389 Euro.

Voraussetzungen für die Pendlerbeihilfe:

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  • Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.
  • Die einfache Wegstrecke zur Arbeit muss mindestens 25 Kilometer betragen.
  • Das Jahresgehalt darf 35.000 Euro nicht überschreiten.
  • Diese Unterstützung richtet sich an Personen, die lange Pendelstrecken zurücklegen müssen und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Weitere Details und Informationen können den angegebenen Quellen entnommen werden. Solche Unterstützungen sind insbesondere dazu gedacht, Personen, die lange Wege zur Arbeit zurücklegen müssen, finanziell zu unterstützen.

Jährliches Bruttoeinkommen und Unterstützungshöhe:

  • Jahresbruttoeinkommen bis zu 13.040 Euro:
    • 25 bis 49 km: 194 Euro
    • 50 bis 74 km: 286 Euro
    • Über 75 km: 389 Euro
  • Jahresbruttoeinkommen bis zu 19.330 Euro:
    • 25 bis 49 km: 140 Euro
    • 50 bis 74 km: 205 Euro
    • Über 75 km: 286 Euro
  • Jahresbruttoeinkommen bis zu 25.510 Euro:
    • 25 bis 49 km: 113 Euro
    • 50 bis 74 km: 124 Euro
    • Über 75 km: 157 Euro
  • Jahresbruttoeinkommen bis zu 35.000 Euro:
    • 25 bis 49 km: 92 Euro
    • 50 bis 74 km: 108 Euro
    • Über 75 km: 124 Euro

Wer kann einen Antrag auf PendlerInnenbeihilfe stellen?

  • Arbeitnehmer in der Steiermark
  • Personen in beruflicher Aus- oder Weiterbildung
  • Lehrlinge, die während ihrer Ausbildung in einem Internat wohnen

Welche Voraussetzungen sind für den Antrag erforderlich?

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark während des Antragszeitraums
  • Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe darf 35.000 Euro nicht überschreiten
  • Für jedes zu versorgende Kind wird die Einkommensgrenze um 3.500 Euro erhöht
  • Die Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsplatz muss mindestens 25 Kilometer einfach betragen
  • Die Häufigkeit des Pendelns muss mindestens zweimal pro Woche oder im Falle von Wochenpendlern mindestens zweimal pro Monat betragen
  • Kein Anspruch auf kostenlose Beförderung durch den Arbeitgeber. Wer kein Anrecht auf kostenlose Beförderung hat, muss dies nachweisen!

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann vom 1. Januar des Folgejahres bis zum 31. Dezember bei den Außenstellen der Arbeiterkammer Steiermark oder in der Arbeiterkammer in Graz oder per Post mit dem Stichwort “PendlerInnenbeihilfe” an die Arbeiterkammer, Hans-Resel-Gasse 8–14, 8020 Graz, gestellt werden.

Erforderliche Dokumente (Kopien):

  • Bestätigung des Hauptwohnsitzes von der Gemeinde
  • Bestätigung des Jahresbruttoeinkommens und des Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber
  • Falls keine Bestätigung vom Arbeitgeber vorliegt, jährliche Gehaltsabrechnung oder vollständige Einkommensteuererklärung
  • Bestätigung der Ausbildungszeiten vom Berufs- und Beschäftigungsservice
  • Dokumente zum Familienbeihilfenanspruch oder Unterhaltszahlungen vom Finanzministerium

Wo können Formulare erhalten werden?

Formulare sind in den Außenstellen der Arbeiterkammer Steiermark, in der Arbeiterkammer in Graz, in Gemeindeämtern und unter www.akstmk.at erhältlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie können die Arbeiterkammer unter der Adresse Hans-Resel-Gasse 8–14, 8020 Graz, telefonisch unter 057799/2800 oder per E-Mail an pendlerinnenbeihilfe@akstmk.at erreichen.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular.

Yayınlama: 24.12.2023
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