Ein 31-jähriger Mann aus der Oststeiermark musste sich vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten, weil er während des Bezugs von Leistungen des Arbeitsmarktservice mehrfach längere Auslandsaufenthalte nicht gemeldet hatte. Unter anderem reiste der Mann wiederholt nach Thailand.
Nach Medienberichten hielt sich der Beschuldigte über mehrere Winter hinweg jeweils wochenlang außerhalb von Österreich auf. Trotz der bestehenden Meldepflicht unterließ er es, das AMS über seine Reisen zu informieren, und bezog in dieser Zeit weiterhin Arbeitslosengeld.
Im Zuge der Ermittlungen werteten die Behörden Flugbewegungen aus, die detailliert belegten, wann und wohin der Mann gereist war. Bekannt wurde der Fall durch eine anonyme Anzeige. Das AMS fordert nun die Rückzahlung von 3.565,88 Euro an zu Unrecht bezogenen Leistungen.
Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig war und bislang nicht strafrechtlich auffällig geworden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

