Einkommensschwache Haushalte in Oberösterreich können für die Heizsaison 2025/2026 erneut finanzielle Unterstützung beantragen. Das Land stellt einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 200 Euro zur Verfügung. Die Antragstellung startet am 16. März und erfolgt ausschließlich online.
Die Auszahlung der Unterstützung ist laut Angaben des Sozialressorts ab Anfang April vorgesehen. Hintergrund ist, dass die erforderlichen Einkommensdaten erst nach Abschluss der Eintragungen in der Transparenzdatenbank bis Ende März vollständig zur Verfügung stehen. In der vergangenen Heizperiode 2024/2025 erhielten insgesamt 25.559 Haushalte diese Förderung.
Landeshauptmann Thomas Stelzer bezeichnete den Heizkostenzuschuss als gezielte Maßnahme zur Entlastung vieler Familien. Ziel sei es, jene Haushalte zu unterstützen, die besonders stark von steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten betroffen sind. Gleichzeitig werde auf eine möglichst einfache und schnelle Abwicklung geachtet.
Auch Sozial-Landesrat Christian Dörfel verwies auf die Vorteile des digitalen Verfahrens. Dieses ermögliche eine zügige Bearbeitung, klare Einkommensprüfungen und trage dazu bei, Missbrauch von Sozialleistungen zu vermeiden.
Antragstellung vollständig digital
Der Antrag kann ab dem 16. März über die offizielle Website des Landes www.ooe.gv.at gestellt werden. Dafür ist lediglich das Ausfüllen eines Online-Formulars notwendig; zusätzliche Unterlagen müssen nicht eingereicht werden. Die Überprüfung der Einkommensverhältnisse sowie der Wohn- und Haushaltsdaten erfolgt automatisch über eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.
Voraussetzungen und Eckdaten
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Zuschusshöhe: 200 Euro
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Antragsfrist: 16. März bis 15. Mai
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Einkommensgrenzen (Jahresbrutto 2025):
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Ein-Personen-Haushalt: 21.883 Euro
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Mehr-Personen-Haushalt: 30.913 Euro
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Nicht anspruchsberechtigt sind:
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Asylwerber
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subsidiär Schutzberechtigte
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Vertriebene
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Personen in öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen
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Für Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag mit Unterstützung der Gemeindeämter einzureichen.

