900 Euro Unterstützung in Tirol: 650 Euro Mietzuschuss, 250 Euro Heizkostenzuschuss – Anträge bis zum 30. September 2024
Tirol-Zuschuss 2.0 wird auch im Jahr 2024 fortgesetzt und Anträge können vom 1. März bis zum 30. September gestellt werden. Die Einkommensgrenzen werden um 10 % angehoben, und es steht ein Budget von insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung.
UTKAN NACHRICHT (Wien) – Das Bundesland Tirol in Österreich wird auch im Jahr 2024 weiterhin Unterstützung für Wohn- und Heizkosten bieten. Der aktualisierte Tirol-Zuschuss 2.0 kann ab dem 1. März 2024 beantragt werden, und die Frist für die Einreichung endet am 30. September 2024. 2023 profitierten rund 65.000 Personen von dieser Unterstützung, und die Tiroler Landesregierung beschloss, das Programm fortzusetzen. Insgesamt wurden 30 Millionen Euro bereitgestellt, um Haushalten, die durch steigende Kosten besonders belastet sind, zu helfen.
Tirol-Zuschuss 2.0: Anträge ab dem 1. März 2024 möglich
Im neuen Zeitraum werden die Einkommensgrenzen aufgrund der Inflation um 10 % erhöht. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.600 Euro hat Anspruch auf 900 Euro Tirol-Zuschuss. Davon werden 250 Euro für Heizkosten und 650 Euro für Mietkosten bereitgestellt. Die Unterstützung wird in zwei Kategorien unterteilt: Mietzuschuss und Heizkostenzuschuss. Die Auszahlungen erfolgen gestaffelt; der Mietzuschuss wird nach der Bewilligung sofort ausgezahlt, der Heizkostenzuschuss ab der Heizsaison im Herbst 2024.
Einkommensgrenzen werden angehoben
Der Tiroler Landeshauptmann Anton Mattle erklärte, dass sich der Tirol-Zuschuss in Zeiten steigender Kosten als wirksam erwiesen habe und daher fortgesetzt werde. „Der Tirol-Zuschuss wird weiterhin eine wichtige Unterstützung für Haushalte in schwierigen Situationen sein. Auch im Jahr 2024 werden Wohn- und Heizkostenzuschüsse einem breiten Spektrum bis hin zur Mittelschicht zugutekommen. In einer Zeit, in der die Inflation hoch ist, tragen Gehalts- und Lohnerhöhungen einen großen Teil zur Minderung der Inflation bei. Wir erhöhen jedoch die Einkommensgrenzen, um gezielt jene zu unterstützen, die besonders betroffen sind“, sagte Mattle. Haushalte, die im letzten Jahr bereits den Tirol-Zuschuss erhalten haben, erhalten automatisch einen Folgeantrag für 2024.
Mit der neuen Regelung werden die Einkommensgrenzen um etwa 10 % erhöht, um Haushalten, die von Preissteigerungen stark betroffen sind, weiterhin zu helfen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.600 Euro hat Anspruch auf 900 Euro Unterstützung. Wie im Vorjahr können auch Sozialhilfeempfänger den Mietzuschuss beantragen.
Die Antragsformulare und der aktualisierte Tirol-Zuschuss-Rechner werden ab dem 1. März 2024 auf der offiziellen Website des Landes Tirol (www.tirol.gv.at/tirolzuschuss) zur Verfügung stehen. Während die Höhe der Unterstützung unverändert bleibt, werden die Einkommensgrenzen erweitert. Der Heizkostenzuschuss beträgt 250 Euro und richtet sich insbesondere an einkommensschwache Haushalte. Der Mietzuschuss variiert je nach Haushaltsgröße und Einkommen und beträgt mindestens 250 Euro.
Landeshauptmann Mattle betonte abschließend, dass die Tiroler Bevölkerung in dieser außergewöhnlichen Situation durch die europaweiten Preissteigerungen bestmöglich unterstützt werden soll. „Während die inflationsbedingten Preissteigerungen nachlassen, könnte die Sozialhilfe in Zukunft weniger notwendig werden. Dennoch bleibt diese Unterstützung für viele Menschen von entscheidender Bedeutung“, erklärte Mattle.