Die Einsatzkräfte der Abteilung zur Bekämpfung des Schmuggels der serbischen Zollverwaltung haben am 25. Januar 2026 am serbischen Grenzübergang Batrovci versucht, die unerlaubte Einfuhr einer größeren Menge Bargeld und alkoholischer Getränke zu verhindern.
Devisen und Alkohol in Batrovci
Ein Fahrzeug, das über den kroatischen Grenzübergang Bajakova ausgereist war, wurde bei der Einreise nach Serbien am Grenzübergang Batrovci angehalten und einer gründlichen Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung fanden die Zollbeamten in einem Rucksack 90.150 Euro Bargeld. Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden zudem 26 Liter Whisky und Wodka entdeckt.
Die Behörden teilten mit, dass dem Reisenden der gesetzlich erlaubte Betrag von 10.000 Euro umgehend zurückgegeben wurde. Über den nicht deklarierten Betrag von 80.150 Euro sowie über sämtliche alkoholischen Getränke wurde jedoch aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung die endgültige Beschlagnahmung angeordnet.
Die zuständigen Stellen erklärten, dass alle Maßnahmen abgeschlossen wurden und das Verfahren gemäß den geltenden zollrechtlichen Vorschriften durchgeführt wurde.

Bargeldbestimmungen an der serbischen Grenze: Beträge über 10.000 Euro müssen zwingend deklariert werden
Die Vorschriften zur Mitführung von Bargeld (Devisen) bei der Ein- und Ausreise nach bzw. aus Serbien sind von großer Bedeutung, insbesondere aufgrund der häufigen Beschlagnahmungen an den Grenzübergängen. Die Behörden warnen Reisende ausdrücklich, dass Bargeldbeträge über 10.000 Euro zwingend beim Zoll zu deklarieren sind.
Wie viel Bargeld darf nach Serbien eingeführt werden?
Grundsätzlich darf jede beliebige Menge an Fremdwährung nach Serbien eingeführt werden.
Übersteigt der mitgeführte Bargeldbetrag jedoch 10.000 Euro (oder den Gegenwert in Dinar oder einer anderen Währung), besteht Deklarationspflicht gegenüber den Zollbehörden.
In diesem Fall müssen Reisende bei der Ein- oder Ausreise beim Zollbeamten das „Bargelddeklarationsformular (Cash Declaration Form)“ verlangen und ausfüllen.
Bargelddeklaration (Cash Declaration Form): von entscheidender Bedeutung
Wird keine Deklaration vorgenommen, besteht bei der späteren Ausreise aus Serbien die Gefahr, dass Bargeldbeträge über 10.000 Euro beschlagnahmt werden.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Reist eine Person mit 25.000 Euro nach Serbien ein und
- deklariert diesen Betrag an der Grenze und
- erhält ein bestätigtes Bargelddeklarationsformular,
kann sie bei der Ausreise den verbleibenden Betrag (z. B. 18.000 Euro) problemlos wieder ausführen.
Erfolgt jedoch keine Deklaration und wird kein Formular ausgestellt,
besteht das Risiko, dass 8.000 Euro (der Betrag über 10.000 Euro) beschlagnahmt werden.
Wie viel Bargeld darf aus Serbien ausgeführt werden?
Bei der Ausreise aus Serbien gilt:
- Alle Reisenden dürfen bis zu 10.000 Euro Bargeld ohne Nachweise ausführen.
Ist eine Ausfuhr über 10.000 Euro möglich?
Ja, aber nur mit entsprechenden Nachweisen.
Nicht in Serbien ansässige Personen (im Ausland lebend)
Ein Betrag von mehr als 10.000 Euro darf nur dann ausgeführt werden, wenn einer der folgenden Nachweise vorliegt:
- eine bei der Einreise vom Zoll ausgestellte Bargelddeklarationsquittung,
- eine Bankbestätigung aus Serbien, aus der hervorgeht, dass das Geld vom eigenen Fremdwährungskonto abgehoben wurde,
- eine Wechselstubenquittung, die bestätigt, dass das Geld durch den Umtausch von serbischen Dinar stammt.
Wichtig:
Diese Nachweise werden bei der ersten Ausreise aus Serbien entwertet und können nicht erneut verwendet werden.
Achtung: Auch kurzfristige Ausreisen sind betroffen
Auch bei:
- kurzen Besuchen in einem Nachbarland,
- Verwandtenbesuchen oder
- Urlaubsreisen
verliert der Nachweis bei der ersten Ausreise seine Gültigkeit.
Bei einer erneuten Durchreise durch Serbien ist eine erneute Deklaration erforderlich.
Wichtige Regelung zum serbischen Dinar
Beträge über dem Gegenwert von 10.000 Euro in serbischen Dinar dürfen nur dann eingeführt werden, wenn:
- das Geld bei einer ausländischen Bank gekauft wurde und
- eine entsprechende offizielle Bankquittung vorliegt.
Zahlungskarten frei erlaubt
- Kredit- und Bankkarten dürfen uneingeschränkt nach Serbien ein- und ausgeführt werden.
- Für Zahlungskarten besteht keine Deklarationspflicht.
Wer gilt als „nicht ansässig“?
- Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland,
- diplomatisches und konsularisches Personal sowie deren Familienangehörige,
- serbische Staatsbürger, die länger als ein Jahr aufgrund von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen im Ausland leben.
Expertenwarnung
Die meisten Bargeldbeschlagnahmungen an serbischen Grenzübergängen erfolgen aufgrund von Unwissenheit und unterlassener Deklaration.
Jede Person, die mehr als 10.000 Euro Bargeld mitführt, muss diesen Betrag zwingend beim Zoll deklarieren.

