200 Euro Heizkostenzuschuss-Anträge im österreichischen Bundesland Oberösterreich gestartet

Im österreichischen Bundesland Oberösterreich haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 200 Euro für bedürftige Haushalte am 1. Oktober begonnen. Die Anträge können online bis zum 30. November eingereicht werden.

200 Euro Heizkostenzuschuss-Anträge im österreichischen Bundesland Oberösterreich gestartet

UTKAN NACHRICHT ( Wien – Im Bundesland Oberösterreich wurde am 1. Oktober der Heizkostenzuschuss von 200 Euro für sozial bedürftige Personen für die Heizperiode 2024/2025 gestartet. Die Anträge können online gestellt werden, wobei die Frist am 30. November 2024 endet. Nach diesem Datum eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Wer kann die Unterstützung erhalten?
Um den Heizkostenzuschuss zu beantragen, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen:

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  • Hauptwohnsitz seit dem 1. September 2024 in Oberösterreich,
  • Antragsteller muss über einen eigenen Haushalt verfügen,
  • Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausgezahlt (einmalig pro Haushalt),
  • Der Haushalt besteht aus dem Antragsteller und gegebenenfalls weiteren Personen, die gemäß Zentralem Melderegister an der angegebenen Adresse wohnen. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.

Von diesem Zuschuss ausgenommen sind:

  • Asylwerber,
  • Personen mit subsidiärem Schutzstatus,
  • Vertriebene,
  • Bewohner von spezifischen, öffentlich finanzierten Wohnformen für bestimmte Zielgruppen (z. B. gemäß §§ 20 und 21 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 und §§ 12 und 17 des Oö. Kinderschutzgesetzes),
  • Insassen von Justizanstalten.

Welche Unterstützung wird gewährt?
Der Zuschuss wird für die Heizkosten des Wohnraums unabhängig vom Energieträger an sozial bedürftige Personen gewährt.

Antragsbedingungen und Einkommensgrenzen
Der Heizkostenzuschuss wird nur an Haushalte gewährt, deren Einkommen unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt. Das Jahreseinkommen 2023 wird wie folgt festgelegt:

  • Einpersonenhaushalte: Jahreseinkommen bis 19.070 Euro,
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahreseinkommen bis 26.940 Euro.

Die Anträge werden automatisiert geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen genehmigt. Der Zuschuss wird auf ein Konto im SEPA-Raum überwiesen.

Einkommensarten, die berücksichtigt werden
Das Einkommen wird gemäß dem österreichischen Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) bewertet. Dabei werden folgende Einkünfte berücksichtigt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  • Kapitalerträge,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • Sonstige Einkünfte.

Familienbeihilfe, Pflegegeld und andere Sozialleistungen werden nicht als Jahreseinkommen angerechnet.

Auszahlungs- und Antragsverfahren
Die Antragsteller, die die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten, müssen ihre Bankverbindung im Antrag angeben, um den Zuschuss zu erhalten. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im SEPA-Raum.

Für die Antragstellung HIER klicken.

Yayınlama: 29.10.2024
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