In Österreich werden Rückführungen von verurteilten Straftätern weiterhin konsequent umgesetzt. Ein 30-jähriger afghanischer Staatsangehöriger hat das Land in der Nacht vom 2. auf den 3. Februar 2026 verlassen, nachdem er einen Großteil seiner Haftstrafe verbüßt hatte. Gegen den Mann wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen.
Innenminister Gerhard Karner betonte in diesem Zusammenhang, dass verurteilte Straftäter Österreich verlassen müssen. Der Mann war während seines Aufenthalts mehrfach straffällig geworden und unter anderem wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte rechtskräftig verurteilt worden. Von insgesamt zehn Jahren Aufenthalt in Österreich verbrachte er rund sieben Jahre in Haft.
Zwölf Einträge im Strafregister
Laut den zuständigen Behörden wies der Mann zwölf kriminalpolizeiliche Eintragungen auf. Nach gerichtlicher Genehmigung nutzte er die Möglichkeit einer kontrollierten eigenständigen Ausreise. Die Ankunft in Kabul erfolgte in den frühen Morgenstunden und wurde offiziell bestätigt.
Kostengünstige Alternative zur Abschiebung
Die eigenständige kontrollierte Ausreise gilt als deutlich kostengünstigere Alternative zur zwangsweisen Abschiebung. Diese Option kann bewilligt werden, wenn mindestens die Hälfte der Haftstrafe verbüßt wurde. Dadurch spart die Republik Österreich sowohl Kosten für weitere Haftaufenthalte als auch für aufwendige Abschiebungsmaßnahmen.
Im vergangenen Jahr mussten rund 3.300 verurteilte Straftäter Österreich verlassen. Das entspricht im Schnitt fast zehn Rückführungen pro Tag.
