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Das Bundesland Niederösterreich bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pendlerhilfe (Pendlerhilfe NÖ) an, um die finanziellen Nachteile aufgrund der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort auszugleichen.
Antragszeitraum: Für das Förderjahr 2024 können Anträge vom 1. März 2025 bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung
- Der Hauptwohnsitz muss sich in Niederösterreich befinden.
- Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz muss mindestens 25 km betragen.
- Es müssen finanzielle Aufwendungen für die Fahrten entstehen.
- Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen:
| Haushaltsgröße | Maximale Einkommensgrenze (€) |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 2.000,00 € |
| Alleinerziehende mit 1 Kind | 3.600,00 € |
| Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder | 3.600,00 € |
| Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind | 4.400,00 € |
| Für jedes weitere Kind | +800,00 € |
Zum Einkommen zählen:
- Löhne, Gehälter, Pensionen
- Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld
- Unterhaltszahlungen (Alimente)
Nicht zum Einkommen zählen:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- Versehrten- und Unfallrenten
Hinweis: Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen werden vom Einkommen abgezogen.
Antragstellung und Fristen
- Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.
- Anträge können ausschließlich online gestellt werden (inklusive Arbeitgeberbestätigung).
Auszahlungsprozess
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligungszuschrift.
- Die Auszahlung erfolgt nach der Genehmigung des Antrags.
Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.