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In Niederösterreich startet die Antragsphase für Pendlerhilfe bis zu 1.200 Euro

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Das Bundesland Niederösterreich bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pendlerhilfe (Pendlerhilfe NÖ) an, um die finanziellen Nachteile aufgrund der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort auszugleichen.

Antragszeitraum: Für das Förderjahr 2024 können Anträge vom 1. März 2025 bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden.


Voraussetzungen für die Förderung

  1. Der Hauptwohnsitz muss sich in Niederösterreich befinden.
  2. Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz muss mindestens 25 km betragen.
  3. Es müssen finanzielle Aufwendungen für die Fahrten entstehen.
  4. Das monatliche Gesamtfamilienbruttoeinkommen darf die festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

HaushaltsgrößeMaximale Einkommensgrenze (€)
Einpersonenhaushalt2.000,00 €
Alleinerziehende mit 1 Kind3.600,00 €
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft ohne Kinder3.600,00 €
Ehepaar oder Lebensgemeinschaft mit 1 Kind4.400,00 €
Für jedes weitere Kind+800,00 €

Zum Einkommen zählen:

  • Löhne, Gehälter, Pensionen
  • Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kinderbetreuungsgeld
  • Unterhaltszahlungen (Alimente)

Nicht zum Einkommen zählen:

  • Familienbeihilfe
  • Pflegegeld
  • Versehrten- und Unfallrenten

Hinweis: Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Personen werden vom Einkommen abgezogen.


Antragstellung und Fristen

  • Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.
  • Anträge können ausschließlich online gestellt werden (inklusive Arbeitgeberbestätigung).

Auszahlungsprozess

  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine Bewilligungszuschrift.
  • Die Auszahlung erfolgt nach der Genehmigung des Antrags.

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.

 - Avusturya
Yayınlama: 25.02.2025
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