In diesem Bundesland Österreichs bis zu 200 Euro Mietzuschuss: Anträge enden am 31. Dezember 2024
Niederösterreich bietet einen Wohnbonus an, der zwischen dem 21. Oktober und dem 15. Dezember 2024 für Haushalte beantragt werden kann, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Zuschuss variiert zwischen 80 und 200 Euro, abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Im österreichischen Bundesland Oberösterreich haben die Anträge für einen Heizkostenzuschuss von 200 Euro für sozial bedürftige Personen in der Heizperiode 2024/2025 ab dem 1. Oktober begonnen. Die Anträge können online gestellt werden, und der Einsendeschluss ist der 30. November 2024. Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wer kann die Hilfe in Anspruch nehmen?
Um sich für den Heizkostenzuschuss zu qualifizieren, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen:
- Einen ständigen Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit dem 1. September 2024 haben,
- Ein unabhängiger Haushalt sein,
- Für denselben Haushalt darf noch kein Heizkostenzuschuss gewährt worden sein (die Hilfe wird pro Haushalt nur einmal gewährt),
- Der Haushalt besteht aus dem Antragsteller und anderen Personen, die gemäß dem Zentralen Melderegister an derselben Adresse wohnen. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Ausgeschlossene Gruppen von der Unterstützung
- Flüchtlinge,
- Personen mit subsidiärem Schutz,
- Personen mit Migrationsstatus,
- Personen, die in öffentlich geförderten betreuten Wohnformen leben, die durch spezielle öffentliche Mittel finanziert werden (z. B. gemäß den §§ 20 und 21 des Sozialhilfegesetzes Oberösterreich 1998 sowie den §§ 12 und 17 des Oberösterreichischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes),
- Personen, die in Justizanstalten oder in gerichtlichen Einrichtungen untergebracht sind.
Welche Art von Unterstützung wird gewährt?
Sozial bedürftige Personen erhalten einen Heizkostenzuschuss für Wohnheizkosten, unabhängig von der Energiequelle.
Antragsbedingungen und Einkommensgrenzen
Der Heizkostenzuschuss wird nur Haushalten gewährt, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen pro Haushalt basieren auf den Bruttojahreseinkommen 2023 und sind wie folgt festgelegt:
- Einpersonenhaushalte: Bruttojahreseinkommen bis zu 19.070 Euro,
- Mehrpersonenhaushalte: Bruttojahreseinkommen bis zu 26.940 Euro.
Die Anträge werden automatisch bearbeitet, und berechtigte Personen erhalten eine Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein Bankkonto im SEPA-Raum.
Zum Einkommen zählen folgende Einkünfte
Das Einkommen wird gemäß dem österreichischen Einkommensteuergesetz von 1988 (EStG 1988) berechnet. Die folgenden Einkommensarten werden berücksichtigt:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Gewerbliche Einkünfte,
- Einkünfte von unselbständig Erwerbstätigen,
- Kapitaleinkünfte,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Sonstige Einkünfte.
Familienbeihilfe, Pflegegeld und andere Sozialleistungen werden nicht in die Jahreseinkommensberechnung einbezogen.
Zahlung und Antragsverfahren
Antragsberechtigte müssen zur Beantragung dieser Hilfe ihre Bankdaten im Antragsformular angeben. Die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im SEPA-Raum.
Für den Antrag klicken Sie HIER.