Die Bundesregierung verlängert die vorübergehenden Grenzkontrollen an sämtlichen deutschen Landgrenzen um weitere sechs Monate. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, gelten die Maßnahmen nun bis einschließlich 15. September 2025. Die Europäische Kommission wurde über den Schritt offiziell informiert.
Nach Darstellung der Bundesregierung dienen die Kontrollen vor allem der Eindämmung irregulärer Migration sowie der konsequenten Bekämpfung von Schleuserkriminalität. Innenministerin Nancy Faeser betonte, dass die bisherigen Maßnahmen Wirkung gezeigt hätten und weiterhin notwendig seien, um die innere Sicherheit zu gewährleisten.
Zehntausende unerlaubte Einreisen festgestellt
Seit Beginn der erweiterten Kontrollen registrierte die Bundespolizei rund 80.000 unerlaubte Einreisen. Zudem wurden etwa 1.900 mutmaßliche Schleuser festgenommen. In ungefähr 47.000 Fällen kam es zu Zurückweisungen, etwa bei fehlenden oder gefälschten Dokumenten sowie bei Einreiseversuchen ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel.
Die Maßnahmen bestehen seit Oktober 2023 an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. An der Grenze zu Österreich galten bereits zuvor entsprechende Kontrollen. Seit September 2024 werden sämtliche deutschen Landgrenzen einbezogen.
Asylzahlen deutlich rückläufig
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 213.499 Asylanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang von rund 34 Prozent. Nach Einschätzung des Innenministeriums haben die verstärkten Grenzkontrollen zu dieser Entwicklung beigetragen.
Hinweise für Reisende
Die Bundespolizei wird die Kontrollen weiterhin lageabhängig durchführen. Ziel ist es, den Reise- und Pendlerverkehr sowie wirtschaftliche Abläufe möglichst wenig zu beeinträchtigen. Dennoch sind zeitweise Verzögerungen im grenznahen Verkehr nicht auszuschließen.
Reisende sollten bei grenzüberschreitenden Fahrten stets ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Drittstaatsangehörige müssen die geltenden Einreisevorschriften erfüllen und gegebenenfalls über ein gültiges Visum verfügen.
Rechtsgrundlage für die temporären Maßnahmen ist der Schengener Grenzkodex, der unter bestimmten Bedingungen die befristete Wiedereinführung von Kontrollen innerhalb des Schengen-Raums erlaubt.
Quelle: Bundesministerium des Innern

