Ukrainischer Flüchtling mit Porsche muss 67.000 Franken Sozialhilfe zurückzahlen
Ein ukrainischer Staatsbürger, der im Jahr 2022 in den Schweizer Kanton Waadt (Vaud) geflüchtet war, muss 67.336,20 Schweizer Franken an bezogener Sozialhilfe zurückzahlen. Grund dafür ist, dass der Mann weiterhin über ein hochwertiges Vermögen verfügte, darunter ein Porsche im Wert von rund 37.000 Franken, sowie zahlreiche kostspielige Reisen unternahm.
Wie die Zeitung „24 Heures“ berichtet, gelten für Geflüchtete aus der Ukraine in der Schweiz strenge Voraussetzungen, um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben. Dazu zählt auch, dass Fahrzeuge als Vermögenswerte angerechnet werden.
Der rund 40-jährige Ukrainer kam im Sommer 2022 in den Kanton Waadt und erhielt dort Sozialhilfe. Im Zuge einer Überprüfung stellten die Behörden jedoch fest, dass er weiterhin Eigentümer eines Porsche war. Zudem habe der Mann mehrere Reisen nach Österreich, Frankreich, Italien, Deutschland, Portugal, Belgien und Luxemburg unternommen und dabei erhebliche Ausgaben getätigt.
Laut „24 Heures“ wurden außerdem mehrere Geldeingänge auf verschiedenen Bankkonten festgestellt, überwiegend in Euro.
Gericht weist Einwände zurück
Der Mann erklärte vor Gericht, er habe die Flugtickets für Freunde gebucht und die Ausgaben für Urlaubsreisen auf deren Wunsch hin getätigt. Diese Argumente überzeugten das Gericht jedoch nicht.
Die Richter entschieden, dass der Ukrainer seine Bedürftigkeit nicht ausreichend nachweisen konnte. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Der Beschwerdeführer verfügt offensichtlich über die notwendigen finanziellen Mittel, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.“
Daher wurde er verpflichtet, die erhaltene Sozialhilfe in Höhe von 67.336,20 Franken vollständig zurückzuzahlen.