Steiermark: Heizkostenhilfe von 340 Euro – Antragsfrist Gestartet


Die Antragsfrist für die Heizkostenhilfe in der Steiermark hat begonnen. Haushalte, die die Einkommenskriterien erfüllen, können bis zum 28. Februar 2025 eine Unterstützung in Höhe von 340 Euro beantragen.

Steiermark: Heizkostenhilfe von 340 Euro – Antragsfrist Gestartet


In der österreichischen Steiermark können Bürger ab sofort Anträge auf Heizkostenhilfe stellen. Die Unterstützung richtet sich an Haushalte, die von den gestiegenen Heizkosten betroffen sind. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2025.

Wer kann einen Antrag stellen?
Personen, die Wohnbeihilfe beziehen, sind von der Heizkostenhilfe ausgeschlossen. Anspruchsberechtigte Bewohner der Stadt Graz können ihre Anträge direkt bei den Servicestellen der Stadt Graz einreichen. Aufgrund des hohen Andrangs wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Terminvereinbarung: Link zur Terminbuchung.

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Einkommenskriterien:

  • Einpersonenhaushalte: Monatliches Nettoeinkommen bis zu 1.572 Euro.
  • Mehrpersonenhaushalte: Monatliches Nettoeinkommen bis zu 2.358 Euro.
  • Für jedes Kind, das Familienbeihilfe erhält, wird die Einkommensgrenze um 472 Euro erhöht.
    Die Berechnung erfolgt auf Basis des jährlichen Nettoeinkommens, geteilt durch 12. Zusätzliche Einkünfte werden ebenfalls berücksichtigt.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Stadt Graz akzeptiert Anträge ausschließlich an Servicestellen, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig sind. Da die Zahl abgelehnter Anträge aufgrund fehlender Unterlagen gestiegen ist, wurde die Möglichkeit einer Online-Beantragung abgeschafft. Es ist möglich, ohne Termin einen Antrag zu stellen, jedoch wird empfohlen, einen Termin zu buchen, um Wartezeiten zu reduzieren.

Erforderliche Unterlagen:
Die folgenden Dokumente müssen vollständig eingereicht werden:

  1. Amtlicher Lichtbildausweis
  2. Bankverbindung
  3. Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen

Einkommensnachweise:

  • Angestellte: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Einkommensnachweise der letzten sechs Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen, AMS-Bescheide, Sozialhilfebescheide, Pensionsbescheide).
  • Selbstständige: Steuerbescheide der letzten drei Jahre.
  • Einkommenslose Personen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Versicherungsnachweise oder Ausbildungsnachweise, Nachweise über elterliche Unterstützung.

Die Heizkostenhilfe des Landes Steiermark zielt darauf ab, Haushalte bei den steigenden Energiekosten zu entlasten. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Anträge bis zum 28. Februar 2025 einzureichen.

Yayınlama: 05.12.2024