Stromkostenzuschuss in Österreich: Zusätzliche Kontingente werden gewährt


In Österreich erhalten Haushalte einen zusätzlichen Stromkostenzuschuss, wobei pro weiterer Person 52,50 Euro gewährt werden. Seit Juli 2024 ist der Zuschuss auf 15 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.

Stromkostenzuschuss in Österreich: Zusätzliche Kontingente werden gewährt


UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – In Österreich wird im Rahmen des Stromkostenzuschusses zusätzliches Kontingent an Haushalte vergeben, wobei jeder zusätzlichen Person im Haushalt 52,50 Euro Unterstützung gewährt wird. Seit Juli 2024 ist der Zuschuss auf 15 Cent pro Kilowattstunde begrenzt.

Informationsschreiben werden österreichweit versandt
Aktuell werden in ganz Österreich Informationsschreiben über die Gewährung des zusätzlichen Stromkostenzuschusses versandt. Diese Schreiben beziehen sich auf die 4. Tranche des Stromkostenzuschusses. Pro zusätzlicher Person im Haushalt werden 52,50 Euro gewährt. Alle Details dazu sind auf utkanhaber.com verfügbar.

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Strompreise sinken, aber der Zuschuss bleibt
Trotz sinkender Strompreise wurde der Stromkostenzuschuss bis Ende 2024 verlängert. Allerdings wurde die Höhe des Zuschusses im Juli halbiert und beträgt nun nur noch 15 Cent pro Kilowattstunde statt 30 Cent. Alle Haushalte in Österreich profitieren automatisch von diesem Zuschuss. Derzeit erhalten viele Haushalte Informationen über ihre zusätzlichen Kontingente.

Seit Dezember 2022 erhalten Haushalte einen Stromkostenzuschuss für einen Verbrauch von bis zu 2.900 kWh pro Jahr. Während früher bis zu einem Strompreis von 40 Cent pro kWh nur 10 Cent vom Verbraucher bezahlt werden musste, gilt dies nun nur noch bis zu einem Preis von 25 Cent. Über diesen Betrag hinausgehende Kosten muss der Verbraucher selbst tragen.

Seit Juli 2024 auf 15 Cent pro kWh begrenzt
Seit Juli 2024 beträgt der Zuschuss maximal 15 Cent pro kWh. Haushalte mit mehr als drei Personen erhalten zusätzlich pro Person 52,50 Euro pro Jahr.

Informationsschreiben werden an berechtigte Haushalte versandt
Derzeit erhalten Haushalte mit mehr als drei Personen erste Informationsschreiben. Darin wird über die Höhe des zusätzlichen Kontingents aufgrund der Haushaltsgröße informiert. Beispielsweise erhalten vierköpfige Haushalte 52,50 Euro zusätzlich, fünfköpfige Haushalte 105 Euro pro Jahr.

In den Schreiben für vierköpfige Haushalte heißt es: “Der Ergänzungszuschuss wird ab der 4. Person im Haushalt gewährt. Bei Ihrer Haushaltsgröße von 4 Personen ergibt sich somit ein Betrag von 1 x 52,50 = 52,50 Euro.”

Frühere Tranchen und letzte Tranche
Zwischen Dezember 2022 und Juni 2024 wurden bereits drei Tranchen ausgezahlt. Nun folgt die vierte und letzte Tranche:

  • Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 – 61,25 Euro pro Person
  • Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 – 52,50 Euro pro Person
  • Tranche 3: 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2024 – 52,50 Euro pro Person
  • Tranche 4: 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 – 52,50 Euro pro Person

Wie im Schreiben angegeben, sind keine weiteren Maßnahmen von den Anspruchsberechtigten erforderlich. Der Stromkostenzuschuss wird vom Stromanbieter automatisch bei der nächsten Jahres- oder Endabrechnung berücksichtigt. Die Informationsschreiben werden entweder per Post oder E-Mail an die betroffenen Haushalte versandt.

Rückerstattung von zu hohen Energie- und Stromkosten
Gleichzeitig werden auch zu hoch bezahlte Stromkosten erstattet. Zuvor haben Unternehmen wie Salzburg AG, Wien Energie und Tiroler Tiwag zu Unrecht erhöhte Strompreise zurückgezahlt. Nun können auch Kunden von EVN und Verbund von diesen Rückerstattungen profitieren. Utkanhaber.com hat darüber berichtet.

Yayınlama: 21.09.2024
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