Österreich | Tirol: Anträge für Heizungszuschuss von 250 Euro und Wohnungsbeihilfe von 650 Euro gestartet

Tirol bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern mit dem “Tiroler Zuschuss 2.0” im Jahr 2024 erneuerte Unterstützung für Wohnungs- und Heizkosten; mit einem Budget von 30 Millionen Euro wurden die Einkommensgrenzen erhöht. Die Anträge können vom 1. März bis zum 30. September gestellt werden, Details finden sich auf der offiziellen Website des Bundeslandes.

Österreich | Tirol: Anträge für Heizungszuschuss von 250 Euro und Wohnungsbeihilfe von 650 Euro gestartet

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Tirol setzt seine Unterstützung für die Bürger im Kampf gegen die Inflation fort. Das Programm “Tiroler Zuschuss 2.0” für das Jahr 2024 kommt mit wichtigen Neuerungen, um die Last der Wohnungs- und Heizkosten zu erleichtern. Die Landesregierung hat ein Gesamtbudget von 30 Millionen Euro bereitgestellt, die Einkommensgrenzen um etwa zehn Prozent erhöht und das Finanzierungsniveau beibehalten.

Neuerungen und Details zur Anwendung
Das Förderprogramm 2024 wird ab dem 1. März 2024 für Anträge geöffnet sein und bis zum 30. September 2024 laufen. Für diejenigen, die im letzten Jahr Unterstützung erhalten haben, wird automatisch ein Folgeantrag gestellt, um den Prozess zu vereinfachen.

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Tiroler Zuschuss 2.0: Erneuerte Unterstützung für Wohnungs- und Heizkosten
Insbesondere Haushalte, die von Preissteigerungen betroffen sind, werden von der Erhöhung der Einkommensgrenzen profitieren, sodass mehr Menschen diese Unterstützung in Anspruch nehmen können. Ein Vier-Personen-Haushalt kann insgesamt 900 Euro Unterstützung erhalten, wenn das Nettoeinkommen bis zu 2.600 Euro beträgt. Diese Unterstützung wird gestaffelt und umfasst 250 Euro für Heizung und 650 Euro für Wohnungsbeihilfe.

Landeshauptmann Anton Mattle betonte, dass diese Unterstützungsmaßnahme ein wichtiger Weg sei, um die Bevölkerung unter dem wirtschaftlichen Druck der Inflation zu unterstützen. Mattle hob hervor, dass nachhaltige Lohnvereinbarungen und Sozialhilfen in Krisenzeiten von entscheidender Bedeutung sind, um den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.

Die Heizkostenunterstützung ist insbesondere für Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen als lebenswichtige Hilfe gedacht, während die Wohnkostenunterstützung je nach Einkommen und Haushaltsgröße mindestens 250 Euro beträgt. Der Tiroler Zuschuss 2.0 stellt eine bedeutende Neuerung in den Sozialunterstützungsprogrammen des Landes dar.

Anträge und weitere Informationen
Bürgerinnen und Bürger können ab dem 1. März 2024 Zugang zu den Antragsformularen und dem Tiroler Zuschuss 2.0 Rechner auf der offiziellen Website des Landes Tirol unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss erhalten. Detaillierte Informationen und Einkommensgrenzen werden vor Beginn der Antragsfrist bekannt gegeben.

UNTERSTÜTZUNGEN IN DEN BUNDESLÄNDERN ÖSTERREICHS

Im Jahr 2024 bieten die Bundesländer Österreichs den Bürgerinnen und Bürgern folgende Unterstützungen gegen die steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise an:

  • Wien:
    • Energiebeihilfe: bis zu 500 Euro; Bewerbungsschluss 30. Juni 2024.
    • Mietbeihilfe: bis zu 15.000 Euro; Bewerbungsschluss 29. Februar 2024.
  • Kärnten:
    • Heizkostenzuschuss: bis zu 280 Euro; Bewerbungsschluss 30. April 2024.
  • Niederösterreich:
    • Heizprämie: bis zu 225 Euro; Bewerbungsschluss 31. März 2024.
    • Pflegegeldprämie: 1.000 Euro; Bewerbungsschluss 31. Dezember 2024.
  • Salzburg:
    • Heizkostenzuschuss: 600 Euro; Anträge können vom 1. Januar bis 30. September 2024 gestellt werden.
  • Steiermark:
    • Heizungsbonus: 340 Euro; Bewerbungsschluss 29. Februar 2024.
  • Vorarlberg:
    • Wohnungs- und Heizungsprämie: 500 Euro; Bewerbungsschluss 16. Februar 2024.
  • Oberösterreich:
    • Heizkostenzuschuss: 200 Euro; Anträge können vom 1. Februar bis 31. März 2024 gestellt werden.
    • Bonus für pflegende Familienmitglieder: bis zu 1.600 Euro; Bewerbungsschluss 30. November 2024.
  • Burgenland:
    • Heizkostenzuschuss: bis zu 2.000 Euro; Anträge können vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 gestellt werden.
  • Tirol:
    • Heizkostenzuschuss: 250 Euro; Wohnungsbeihilfe: 650 Euro; Anträge können vom 1. März bis 30. September 2024 gestellt werden.

Diese Unterstützungsprogramme variieren je nach Bundesland und sind darauf ausgelegt, die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten zu unterstützen.

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Yayınlama: 08.03.2024
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