421 Euro Bonus für Autofahrer: Pendlerbeihilfe in Oberösterreich
In Oberösterreich wird die Fernpendelbeihilfe, eine finanzielle Unterstützung für Pendler, die regelmäßig mit dem Auto zur Arbeit fahren, für das Jahr 2024 wieder eingeführt. Diese Beihilfe bietet eine wichtige Entlastung für Personen, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln. Hier sind die Details zum Antragsprozess und den Voraussetzungen:
Antragszeitraum und Details
- Antragszeitraum für 2024: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026.
- Das Antragsformular wird ab dem 1. März 2025 veröffentlicht.
- Für 2023 endete der Antragszeitraum am 31. Dezember 2024. Nach diesem Datum werden keine Anträge mehr für das Jahr 2023 angenommen.
Wer ist förderberechtigt?
Um die Beihilfe zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Regelmäßige Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort.
- Die einfache Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort muss mindestens 25 Kilometer betragen.
- Der Hauptwohnsitz muss sich in Oberösterreich befinden.
- Das jährliche Einkommen darf 35.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze erhöht sich um 3.500 Euro pro Kind, für das Familienbeihilfe bezogen oder Unterhalt gezahlt wird.
- Für Monate, in denen überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde, besteht kein Anspruch auf die Beihilfe.
Wie hoch ist die Unterstützung?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Arbeitsort:
- 25-49 Kilometer: 218 Euro.
- 50-74 Kilometer: 306 Euro.
- 75 Kilometer und mehr: 421 Euro.
Die Beträge gelten für ein volles Kalenderjahr mit zwölf Monaten regelmäßigen Pendelns.
Nachhaltigkeitsbonus
Zusätzlich zur Pendlerbeihilfe hat die Landesregierung von Oberösterreich einen Nachhaltigkeitsbonus eingeführt:
- Für Hybridfahrzeuge: 15 % Bonus.
- Für emissionsfreie Fahrzeuge (z. B. Elektroautos): 30 % Bonus.
Um diesen Bonus zu erhalten, muss ein Nachweis über die Fahrzeugzulassung vorgelegt werden. Das Dokument muss das Zulassungsdatum, den Namen des Antragstellers und die Art des Antriebs enthalten.
Wie funktioniert der Antragsprozess?
- Anträge sollen bevorzugt online direkt an die Finanzdirektion der Landesregierung von Oberösterreich gesendet werden.
- Alternativ kann ein PDF-Antragsformular angefordert, vollständig ausgefüllt und per Post oder E-Mail eingereicht werden.
Kontakt:
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Finanzen, Landhausplatz 1, 4021 Linz
E-Mail: Fernpendelbeihilfe.FinD.Post@ooe.gv.at
Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Da die meisten Anträge zu Beginn des Jahres eingehen, kann die Bearbeitungszeit in Einzelfällen mehrere Monate betragen.
Einkommensgrenzen und Berechnung
Das Jahreseinkommen wird wie folgt berechnet:
- Für unselbstständig Beschäftigte: Die steuerpflichtigen Einkünfte laut Lohnzettel oder Steuerbescheid.
- Für selbstständig Erwerbstätige: Die Einkünfte laut Steuerbescheid inklusive etwaiger Werbungskosten.
Einkünfte, die angerechnet werden: Arbeitslosengeld, Pensionen, Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld.
Einkünfte, die nicht angerechnet werden: Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige staatliche Unterstützungen.
Wichtige Hinweise
- Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.
- Das elektronische Einreichdatum oder der Eingangsstempel der Landesregierung ist maßgeblich.
Die Fernpendelbeihilfe bietet eine wichtige Unterstützung für Berufspendler, insbesondere angesichts steigender Transportkosten und wirtschaftlicher Herausforderungen. UTKAN HABER wird weiterhin über die Entwicklungen berichten und wichtige Informationen für Antragsteller bereitstellen.