Bis zu 280 Euro Heizungshilfe in Kärnten: Antragsfrist endet am 29. März 2024

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Aralık 22, 2023

UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Das Bundesland Kärnten wird Haushalten in der Periode 2023/2024 unter dem Titel “Heizungshilfe” finanzielle Unterstützung bieten. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. März 2024 gestellt werden.

Details zum Heizungshilfe-Programm

  • Art der Hilfe: Große Heizungshilfe €180, kleine Heizungshilfe €110.
  • Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Heizungshilfe wurden erhöht.
  • Antragsverfahren: Anträge müssen persönlich in den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten eingereicht werden.

Zusätzlicher Energiebonus

  • Bonusbetrag: Zusätzlich zur Heizungshilfe wird ein Energiebonus von €100 gewährt.
  • Gesamthöhe der möglichen Hilfe: Empfänger der großen Heizungshilfe können insgesamt €280 erhalten, Empfänger der kleinen Heizungshilfe bis zu €210.

Einkommensgrenzen für große und kleine Heizungshilfe

  • Große Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.160, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.680.
  • Kleine Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.360, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.880.
  • Einkommensgrenze für zusätzliche Personen: Für jede zusätzliche Person im gemeinsamen Haushalt werden €310 zu den Einkommensgrenzen hinzugefügt.

Beispielrechnung

Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für die kleine Heizungshilfe netto €2.500.

Erforderliche Dokumente für den Antrag

  • Offizielles Ausweisdokument.
  • Für Nicht-Österreicher gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungsnachweis.
  • Einkommensnachweise.
  • Bankkonto-/Karteninformationen.
  • Falls vorhanden, Unterhaltsdokumente.

Dieses Programm wurde entwickelt, um Haushalte in Kärnten zu unterstützen und insbesondere bei steigenden Heiz- und Energiekosten zu helfen.

Für weitere Details klicken Sie bitte HIER.

 

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziales

Mießtaler Straße 1 – 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-14645
Fax: 050 536-14644
E-Mail: abt4.soforthilfe@ktn.gv.at