UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Das Bundesland Kärnten wird Haushalten in der Periode 2023/2024 unter dem Titel “Heizungshilfe” finanzielle Unterstützung bieten. Die Anträge können vom 2. Oktober 2023 bis zum 29. März 2024 gestellt werden.
Details zum Heizungshilfe-Programm
- Art der Hilfe: Große Heizungshilfe €180, kleine Heizungshilfe €110.
- Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Heizungshilfe wurden erhöht.
- Antragsverfahren: Anträge müssen persönlich in den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten eingereicht werden.
Zusätzlicher Energiebonus
- Bonusbetrag: Zusätzlich zur Heizungshilfe wird ein Energiebonus von €100 gewährt.
- Gesamthöhe der möglichen Hilfe: Empfänger der großen Heizungshilfe können insgesamt €280 erhalten, Empfänger der kleinen Heizungshilfe bis zu €210.
Einkommensgrenzen für große und kleine Heizungshilfe
- Große Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.160, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.680.
- Kleine Heizungshilfe: Für einen Einpersonenhaushalt netto €1.360, für einen Zweipersonenhaushalt netto €1.880.
- Einkommensgrenze für zusätzliche Personen: Für jede zusätzliche Person im gemeinsamen Haushalt werden €310 zu den Einkommensgrenzen hinzugefügt.
Beispielrechnung
Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze für die kleine Heizungshilfe netto €2.500.
Erforderliche Dokumente für den Antrag
- Offizielles Ausweisdokument.
- Für Nicht-Österreicher gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Niederlassungsnachweis.
- Einkommensnachweise.
- Bankkonto-/Karteninformationen.
- Falls vorhanden, Unterhaltsdokumente.
Dieses Programm wurde entwickelt, um Haushalte in Kärnten zu unterstützen und insbesondere bei steigenden Heiz- und Energiekosten zu helfen.
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Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziales
Mießtaler Straße 1 – 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: 050 536-14645
Fax: 050 536-14644
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