In diesem Bundesland Österreichs haben die Anträge für den 330-Euro-Heizkostenzuschuss begonnen

In Vorarlberg haben die Anträge für den Heizkostenzuschuss von 330 Euro begonnen. Bürger:innen können zwischen dem 14. Oktober 2024 und dem 21. Februar 2025 einen Antrag stellen, um diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

In diesem Bundesland Österreichs haben die Anträge für den 330-Euro-Heizkostenzuschuss begonnen

UTKAN HABER (Wien) – In Vorarlberg ist die Antragsphase für den Heizkostenzuschuss 2024/25 eröffnet. Bürger:innen können den Zuschuss von einmalig 330 Euro entweder persönlich bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder online beantragen.

Wer ist antragsberechtigt?
Für die Antragstellung wird ausschließlich der Hauptwohnsitz berücksichtigt, und aktuelle Einkommensnachweise sind erforderlich. Personen, die während der Antragsphase ihren Wohnsitz wechseln, können die Unterstützung nur einmal erhalten. Personen, die Sozialhilfe für den Lebensunterhalt oder Wohnbedarf beziehen, erhalten automatisch einen reduzierten Zuschuss von 180 Euro, der von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausgezahlt wird.

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Einkommensgrenzen
Die folgenden Einkommensgrenzen gelten abhängig von der Haushaltsgröße:

  • 1-Personen-Haushalt: 1.410 Euro (maximal 1.660 Euro)
  • 2-Personen-Haushalt: 1.920 Euro (maximal 2.170 Euro)
  • 3-Personen-Haushalt: 2.360 Euro (maximal 2.610 Euro)
  • 4-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (maximal 3.050 Euro)
  • Für jede weitere Person: +440 Euro Einkommensgrenze.

Berücksichtigt werden: Löhne, Pensionen, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen und ähnliche Einkünfte. Nicht berücksichtigt werden: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Wer ist ausgeschlossen?

  • Personen, die in Sammelunterkünften, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen,
  • Bewohner:innen von Flüchtlingsquartieren,
  • Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die Grundversorgung erhalten.

Antragstellung und Höhe der Unterstützung

Anträge können persönlich bei der Gemeinde oder online gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine schriftliche Niederschrift erforderlich. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Einkommenssituation:

  • 1-Personen-Haushalt: Einkommen von 1.590 Euro Zuschuss: 150 Euro
  • Einkommen, das die Grenze um mehr als 250 Euro überschreitet, führt zu keiner Unterstützung.

Der Heizkostenzuschuss in Vorarlberg soll Haushalte entlasten, die von steigenden Energiekosten betroffen sind. Die Antragsfrist endet am 21. Februar 2025.

Link zur Online-Antragstellung:

https://www.gemeindeverband.at/system/web/suche.aspx?search=heizkostenzuschuss&objtyp=FORMULAR&menuonr=225088014

Yayınlama: 02.12.2024