Italien: Klimaanlage im Auto kann bis zu 444 Euro Strafe kosten – das sind die Regeln
In Italien kann die Nutzung der Klimaanlage im Auto im Sommer eine wahre Erleichterung sein. Doch nicht in jeder Situation ist der Betrieb erlaubt – und Verstöße können teuer werden. Wer bei stehendem oder geparktem Fahrzeug den Motor laufen lässt, nur um die Klimaanlage zu betreiben, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 444 Euro.
Was sagt das Gesetz?
Laut Artikel 157, Absatz 7-bis der italienischen Straßenverkehrsordnung ist es verboten, den Motor eines stehenden Fahrzeugs eingeschaltet zu lassen, um die Klimaanlage zu betreiben. Während der Fahrt ist die Nutzung erlaubt – doch sobald man anhält, etwa auf einem Parkplatz oder am Straßenrand, muss der Motor abgestellt werden.
Gilt nicht für Elektrofahrzeuge
Diese Vorschrift gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor – also Benzin-, Diesel-, LPG- oder Erdgasfahrzeuge. Elektroautos sind von dieser Regelung ausgenommen.
Hintergrund: Umweltschutz
Der Grund für das Verbot liegt im Umweltschutz. Motoren, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, verursachen hohe CO₂-Emissionen, wenn sie unnötig laufen. Deshalb soll der Motor abgestellt werden, sobald das Fahrzeug nicht in Bewegung ist – auch wenn es heiß ist.
Beispiel aus Como
Ein Fahrer aus Como wurde bereits vor einigen Jahren mit einer Geldstrafe von 218 Euro belegt, weil er sein Fahrzeug mit eingeschaltetem Motor und laufender Klimaanlage am Fahrbahnrand abgestellt hatte, um einige Telefonate zu führen.
Höhe der Strafen
Aktuell liegt die Geldstrafe bei Verstößen zwischen 223 und 444 Euro.
Was zählt als „Parken“?
Der Gesetzestext definiert „Parken“ als ein längerfristiges Anhalten des Fahrzeugs, bei dem der Fahrer das Fahrzeug verlassen kann. In solchen Fällen muss der Motor ausgeschaltet werden.
Ausnahme: kurze Stopps und Verkehr
Anders ist es bei kurzfristigen Unterbrechungen wie an Ampeln oder im Stau – hier darf die Klimaanlage weiterhin betrieben werden. Das Gleiche gilt für sehr kurze Haltephasen, etwa um Personen ein- oder aussteigen zu lassen.