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    Home»Deutsch»ORF-Gebühr 2024: Befreiung bei geringem Einkomme
    Deutsch

    ORF-Gebühr 2024: Befreiung bei geringem Einkomme

    destek_2b2amrudBy destek_2b2amrud17 Aralık 2023Updated:27 Ocak 2026Yorum yapılmamış3 Mins Read
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    UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – In Österreich gibt es wichtige Änderungen bei der ORF-Gebührenregelung. Alle, die bis zum 30. November keine GIS-Gebühren bezahlt haben, müssen die neue ORF-Gebühr für 2024 auf einmal bezahlen. Dies gilt für alle Haushalte, unabhängig davon, ob sie einen Fernseher besitzen oder nicht.

    Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs, der die aktuelle GIS-Gebühr als unzureichend erachtete, muss ab dem 1. Januar jeder die ORF-Gebühr bezahlen. Die jährliche Gebühr variiert je nach Bundesland; zum Beispiel beträgt sie in Tirol 220,32 Euro und in Burgenland 238,80 Euro.

    Strafe von 2.180 Euro
    Wer die Zahlung verweigert, erhält automatisch eine Warnung und muss innerhalb von 14 Tagen zahlen, sonst droht eine zusätzliche Strafe in Höhe von zehn Prozent der Rechnung und die Einschaltung eines Inkassobüros. Wird die Zahlung weiterhin verweigert, wird der Fall vor Gericht gebracht und eine Strafe von 2.180 Euro sowie die Zahlung der jährlichen Gebühr erwartet.

    Ab dem 1. Januar 2024 muss für jede Hauptwohnsitzadresse eine erwachsene Person bei der GIS für den ORF-Beitrag registriert werden. Für diejenigen, die regelmäßig GIS-Gebühren gezahlt haben, wird es keine Änderungen geben, und die vorhandenen Informationen werden automatisch in das neue System übertragen.

    Die jährlichen ORF-Gebühren für die Bundesländer im Jahr 2024:

    • Wien: 183,60 Euro
    • Niederösterreich: 183,60 Euro
    • Oberösterreich: 183,60 Euro
    • Salzburg: 183,60 Euro
    • Vorarlberg: 183,60 Euro
    • Tirol: 220,32 Euro
    • Steiermark: 240,00 Euro
    • Kärnten: 238,80 Euro
    • Burgenland: 238,80 Euro

    Wie kann ich von der ORF-Gebühr von 15,30 Euro pro Monat befreit werden?
    Das Haushaltsnettoeinkommen bezieht sich auf die Gesamtheit aller Nettoeinkommen der Personen, die in einem Haushalt leben. Dies umfasst alle Einkommen in Geld oder geldwerten Leistungen, abzüglich der Verlustausgleiche und der gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge (z. B. Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer).

    Für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023:

    • Für einen Einpersonenhaushalt: monatlich 1.243,49 Euro
    • Für einen Zweipersonenhaushalt: monatlich 1.961,75 Euro
    • Für jede weitere Person im Haushalt: 191,87 Euro

    Für den ab dem 1. Januar 2024 geltenden Zeitraum:

    • Für einen Einpersonenhaushalt: monatlich 1.364,12 Euro
    • Für einen Zweipersonenhaushalt: monatlich 2.152,03 Euro
    • Für jede weitere Person im Haushalt: 210,48 Euro

    Das Haushaltsnettoeinkommen (Haushaltsnetto-Einkommen) bezieht sich auf das gesamte monatliche Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Dieses Nettoeinkommen darf einen gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Wenn das Haushaltsnettoeinkommen diese Grenzen überschreitet, kann der Antragsteller abzugsfähige Ausgaben geltend machen.

    Zu den Einkommensarten, die bei der Berechnung des Haushaltsnettoeinkommens nicht berücksichtigt werden, gehören:

    • Zahlungen im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes von 1967, wie beispielsweise das Kindergeld.
    • Zahlungen des Sozialministeriums, darunter Kriegsopferrenten, Militärpensionen, Opferhilferenten und Verbrechensopferrenten.
    • Unfallrenten.
    • Pflegegelder.
    • Einkünfte von Pflegepersonal, die am Wohnort der zu pflegenden Person leben und von den Einkünften der anderen im Haushalt lebenden Personen finanziert werden.

    Personen, die von der GIS befreit sind, werden auch von der ORF-Gebühr befreit sein. Die Befreiung kann HIER beantragt werden.

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