Zollbeamte in Serbien haben bei einer sorgfältigen Kontrolle an einem Grenzübergang einen Versuch der Gold- und Silberschmuggelware erfolgreich verhindert. Bei Kontrollen am 17. Januar 2026 am Grenzübergang Gradina wurde aufgedeckt, dass rund 800 Gramm Silbermünzen sowie drei Anlagegoldbarren illegal außer Landes gebracht werden sollten.
Der Grenzübergang Gradina gilt als eine der stark frequentierten Routen, da er den Ausreiseweg aus Serbien sowie den Einreiseweg nach Bulgarien über den Grenzübergang Kalotina darstellt. Entsprechend intensiv werden die Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt.
Im Rahmen einer detaillierten Durchsuchung eines ausreisenden Fahrzeugs entdeckten Beamte der Abteilung zur Bekämpfung des Schmuggels der Zollverwaltung zwischen Kleidungsstücken eine versteckte Kunststoffbox. Darin befanden sich drei Goldbarren der Marke „Degussa“ mit einem Reinheitsgrad von 999,9 sowie 25 australische Silbermünzen mit den Abbildungen von „Charles III“ und „Elizabeth II“.
Die nicht deklarierten Edelmetalle wurden auf gerichtliche Anordnung dauerhaft beschlagnahmt. Gegen den betroffenen Reisenden wurde zudem eine Geldstrafe verhängt, teilten die Behörden mit.
Die Zollbehörden betonten, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels an den Grenzübergängen konsequent fortgesetzt werden. Insbesondere der illegale Transport von Edelmetallen werde weiterhin streng kontrolliert und die Überwachungsmaßnahmen künftig noch weiter verschärft.
Zoll warnt: Schmuck und Wertsachen müssen zwingend deklariert werden
Die serbischen Zollbehörden haben Reisende erneut darauf hingewiesen, dass Schmuck und andere Wertsachen bei der Aus- und Einreise zwingend zu deklarieren sind. In der Mitteilung wurde betont, dass persönlicher Schmuck grundsätzlich als jener gilt, den man am Körper trägt. Werden jedoch größere Mengen an Schmuck mitgeführt oder befinden sich diese im Gepäck, besteht eine Deklarationspflicht.
Die Behörden warnten, dass Reisende bei unterlassener Anmeldung wegen nicht deklarierter Wertsachen gegen geltende Vorschriften verstoßen können. Solche Verstöße könnten zur Folge haben, dass die betreffenden Gegenstände vorübergehend oder dauerhaft beschlagnahmt werden.
Weiter hieß es, dass es für Reisende der sicherste Weg ist, sämtliche mitgeführten Wertsachen ordnungsgemäß zu deklarieren, um mögliche Probleme zu vermeiden. Diese Regelung gilt nicht nur für persönlichen Schmuck, der getragen oder im Gepäck mitgeführt wird, sondern auch für Anlagegold in Form von Platten, Barren und Münzen.
Die Zollbehörden wiesen zudem darauf hin, wie wichtig es sei, sich vor Reiseantritt umfassend zu informieren. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, den Fragen-und-Antworten-Bereich (Q&A) auf der offiziellen Website von CAS zu konsultieren.
Abschließend betonten die Verantwortlichen, dass die Kontrollen an den Grenzübergängen mit zunehmender Sensibilität fortgesetzt werden und die Einhaltung der Deklarationspflicht den Ablauf sowohl für Reisende als auch für die Behörden erheblich erleichtert.
