Zahlreiche Bankkundinnen und -kunden in Österreich haben weiterhin die Möglichkeit, zu Unrecht verrechnete Gebühren zurückzufordern. Hintergrund sind mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, wonach bestimmte Entgelte nicht ausreichend transparent gestaltet waren. Für viele Betroffene läuft jedoch demnächst eine entscheidende Frist ab, weshalb rasches Handeln notwendig ist.
Insbesondere Personen, die vor dem Jahr 2018 in Investmentfonds investiert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen beträchtliche Beträge zurückerhalten. Je nach Veranlagung und Haltedauer sind Rückzahlungen von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro möglich. Für Kundinnen und Kunden zahlreicher Raiffeisenbanken ist dabei Eile geboten, da eine kostenlose Sammelinitiative des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) Ende Februar 2026 ausläuft.
Laufende Provisionen ohne ausreichende Information
Im Mittelpunkt der Rückforderungen stehen sogenannte Bestandsprovisionen, auch als „Kick-backs“ bekannt. Dabei handelt es sich um laufende Vergütungen, die Banken von Fondsgesellschaften für die Vermittlung und das Halten von Fondsanteilen erhalten haben. Diese Zahlungen bewegten sich häufig im Bereich von 0,3 bis 1 Prozent pro Jahr des investierten Kapitals.
Bis einschließlich 2017 wurden diese Provisionen jedoch in vielen Fällen nicht klar offengelegt. Nach heutiger Rechtsauffassung hätten Banken ihre Kundinnen und Kunden darüber transparent informieren müssen. Der VKI bewertet diese verdeckten Abzüge daher als rechtswidrig.
Einigungen ermöglichen Rückzahlungen
Nach außergerichtlichen Vereinbarungen mit mehreren Raiffeiseninstituten können betroffene Anlegerinnen und Anleger nun konkrete Rückforderungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus bestehen auch für Kreditkartenkunden sowie für Personen mit Wohnbaukrediten Rückerstattungsmöglichkeiten. Jüngste Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs bestätigen zudem, dass Kreditbearbeitungsgebühren in vielen Fällen unzulässig waren und zurückgezahlt werden müssen.
Mehrere Dienstleister bieten inzwischen eine kostenlose Prüfung möglicher Ansprüche an, um Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Wer kann teilnehmen?
Die aktuelle Sammelaktion richtet sich unter anderem an:
- Kundinnen und Kunden von Raiffeisenbanken in Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich und Burgenland
- Personen, denen bis zum 31. Dezember 2017 Fondsprodukte vermittelt wurden
- Auch ehemalige Kundinnen und Kunden, selbst wenn Fonds bereits verkauft oder Depots geschlossen wurden
Zu beachten ist, dass die Antragsfristen je nach Bundesland unterschiedlich sind. Während sie in Oberösterreich und Kärnten noch bis April gelten, endet die Teilnahme in den übrigen Bundesländern bereits am 28. Februar 2026.
Wie hoch kann die Rückzahlung ausfallen?
Die mögliche Rückerstattung hängt von der Höhe der Investition sowie von der Dauer der Veranlagung ab. Bei größeren Fondsvermögen und langen Laufzeiten können sich die Rückforderungen rasch auf mehrere tausend Euro summieren. Laut VKI lohnt sich eine Teilnahme häufig auch bei kleineren Depots.
So funktioniert die Antragstellung
Die Teilnahme am Verfahren ist kostenlos und erfolgt direkt über die Website des VKI. Nach der Anmeldung wird der Anspruch geprüft und an die jeweilige Bank weitergeleitet, die anschließend ein individuelles Rückerstattungsangebot erstellt.
Für die Anmeldung werden in der Regel benötigt:
- Depotunterlagen
- Für den Zeitraum 1995–2007: ein Auszug pro Jahr
- Ab 2008: ein Auszug aus einem beliebigen Jahr
- Entbindung vom Bankgeheimnis (wird im Anmeldeprozess bereitgestellt)
- Für Erbinnen und Erben zusätzlich der entsprechende Beschluss
Wer vor 2018 Fonds über eine Raiffeisenbank erworben hat, sollte daher jetzt aktiv werden. Die Chancen auf eine Rückzahlung sind gut, der Aufwand überschaubar – doch die verbleibende Zeit ist begrenzt. Nach Ablauf der Frist ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.
