Cumartesi, Şubat 7

In Österreich unterstützt der Bund Privatpersonen mit der sogenannten „Geräte-Retter-Prämie“ bei der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Zuschüsse von bis zu 130 Euro für Reparaturen, Service- oder Wartungsarbeiten in Anspruch genommen werden. Ziel der Förderung ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Ressourcen und Energie zu sparen, Abfälle zu vermeiden und damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Förderung wird ausschließlich aus nationalen Mitteln des Bundes finanziert und richtet sich nur an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Voraussetzung ist, dass sich das zu reparierende Gerät im Privateigentum der antragstellenden Person befindet und weder gemietet noch geliehen ist.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden:

  • Reparaturen
  • Serviceleistungen
  • Wartungsarbeiten
  • sowie Kostenvoranschläge für Reparatur-, Service- oder Wartungsleistungen

Dies gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden, mit Stromkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden und auf der offiziellen Geräteliste angeführt sind. Auch nicht elektronische Bauteile förderungsfähiger Geräte – etwa ein defektes Rad eines Staubsaugers – sind förderfähig.

Die vollständige Liste der förderungsfähigen Geräte ist unter
www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste abrufbar.
Geräte, die nicht auf dieser Liste stehen, sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist der Bonus?

Die Förderung beträgt:

  • 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten
  • maximal jedoch:
    • 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
    • 30 Euro für einen Kostenvoranschlag

Der Förderbetrag wird auf ganze Euro abgerundet. Pro Gerät – inklusive Kostenvoranschlag – ist die Förderung auf höchstens 130 Euro begrenzt. Die Anzahl der Bons pro Person ist grundsätzlich nicht limitiert.

Wird nach einem geförderten Kostenvoranschlag die Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Arbeitszeit inklusive Anfahrtskosten
  • Material- und Ersatzteilkosten
  • Versandkosten für Ersatzteile und Materialien

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Reparaturen oder Serviceleistungen, die von Dritten (z. B. Versicherungen) ersetzt werden
  • Gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten
  • Leistungen im Rahmen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
  • Neukauf von Elektrogeräten, Bauteilen oder Zubehör
  • Austausch gegen neue oder generalüberholte Geräte
  • Reiner Austausch einzelner Komponenten ohne weitere Reparatur- oder Serviceleistung

Grundsätzlich ausgeschlossen sind zudem:

  • PKWs, Hybrid- und Elektroautos sowie E-Bikes
  • Smartphones und Mobiltelefone
  • Geräte, die fossile Brennstoffe wie Erdgas, Benzin oder Diesel benötigen
  • Geräte, die Strom erzeugen, aber nicht mit Strom betrieben werden
  • Geräte, die fest mit dem Mauerwerk verbunden sind

Weitere Beispiele nicht förderungsfähiger Geräte sind auf www.geräte-retter-prämie.at (negativbeispiele.pdf) zu finden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Geräte-Retter-Bon kann einfach online unter
www.geräte-retter-prämie.at
beantragt werden. Nach der Beantragung wird der Bon per E-Mail übermittelt und kann digital oder ausgedruckt verwendet werden. Der Bon ist drei Wochen gültig.

Die Reparatur muss bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb durchgeführt werden. Der gesamte Rechnungsbetrag ist zunächst vom Kunden zu bezahlen. Anschließend wird die Rechnung vom Betrieb bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht. Nach Prüfung wird der Förderbetrag direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen.

Keine Kombination mit anderen Förderungen

Für Reparaturen, die im Rahmen der Geräte-Retter-Prämie gefördert werden, dürfen keine weiteren Förderungen von öffentlichen Stellen in Österreich oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Eine eingereichte Rechnung kann nicht mehrfach verwendet werden.

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Hasan Işılak, Almanya ve Avusturya’daki güncel gelişmeleri yakından takip eden deneyimli bir haber editörüdür. Başta trafik ve yol durumu, sosyal yardımlar, çocuk parası, bakım parası, emeklilik, bonus ve prim ödemeleri ile siyasi seçimler olmak üzere birçok alanda haberler hazırlamaktadır. Resmî kurumlar, yasal düzenlemeler ve güvenilir kaynaklara dayanan içerikler üreten Hasan Işılak, tarafsızlık ve şeffaflığa önem vererek okuyuculara doğru, anlaşılır ve güvenilir bilgiler sunmayı amaçlamaktadır. Amacı, karmaşık konuları sade bir dille aktararak kamuoyunu sağlıklı biçimde bilgilendirmektir.

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