Österreich | In Vorarlberg Endet die Antragsfrist für 500 Euro Wohn- und Heizungshilfe am 24. Februar 2024
In Vorarlberg begann die Antragsstellung für die Wohn- und Heizkostenhilfe für das Jahr 2023/24 am 16. Oktober 2023. Die Höhe der Hilfe wurde von 330 Euro auf 500 Euro erhöht. Die Auszahlungen werden durch die Gemeinden und Bezirksverwaltungen in Vorarlberg abgewickelt.
UTKAN NACHRICHTEN (Wien) – Nach einer Erklärung, die am Sonntag von Markus Wallner (ÖVP), dem Landeshauptmann von Vorarlberg, und Katharina Wiesflecker (Die Grünen), der Landesrätin für Soziales, gegeben wurde, werden insgesamt 40.000 Haushalte in Vorarlberg von dieser erhöhten Unterstützung profitieren können. Insgesamt stehen 19,6 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung.
Für die Jahre 2023/2024 wurden die monatlichen Nettoeinkommensgrenzen festgelegt, die Haushalte einhalten müssen, um für die Wohn- und Heizkostenhilfe in Frage zu kommen. Diese Grenzen variieren je nach Haushaltsgröße und sind wie folgt:
- 1-Personen-Haushalt: 1.900 Euro
- 2-Personen-Haushalt: 2.800 Euro
- 3-Personen-Haushalt: 3.250 Euro
- 4-Personen-Haushalt: 3.650 Euro
- 5-Personen-Haushalt: 4.100 Euro
- 6-Personen-Haushalt: 4.500 Euro
- 7-Personen-Haushalt: 4.950 Euro
- Für jede weitere Person: Erhöhung um 430 Euro
Haushalte, deren Einkommen unter diesen Grenzen liegt, können einen Antrag auf Wohn- und Heizkostenhilfe stellen.
Kein Antrag erforderlich
Die Wohn- und Heizkostenhilfe kann vom 16. Oktober 2023 bis zum 16. Februar 2024 ohne einen Antrag bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die 30.000 Haushalte oder Personen, die im Frühjahr 2023 den Heizkostenzuschuss PLUS erhalten haben, müssen keinen zusätzlichen Antrag für die Wohn- und Heizkostenhilfe 2023/2024 stellen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen die erforderlichen Bedingungen bereits erfüllt haben und ihr aktuelles Haushaltseinkommen nicht erneut nachweisen müssen.
Sozialhilfeempfänger erhalten automatisch Unterstützung
Haushalte und Personen, die Sozialhilfe erhalten, werden automatisch den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 erhalten. Diese Zahlungen werden von den Bezirkshauptmannschaften durchgeführt. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die automatische Zahlung aus technischen Gründen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Einkommensnachweis für neue Anträge erforderlich
Haushalte und Personen, die neue Anträge für die Wohn- und Heizkostenhilfe 2023/2024 stellen, müssen ihr aktuelles Haushaltseinkommen nachweisen. Darüber hinaus müssen Antragsteller bestätigen, dass sie die Wohn- und Heizkostenhilfe 2023/2024 zuvor nicht erhalten haben. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, aber diejenigen, die etwas über einer bestimmten Einkommensschwelle liegen, erhalten die Hilfe anteilig.
Feldkirch bietet zusätzliche 50 Euro
Die Stadt Feldkirch in der Region Vorarlberg erhöht ihre finanzielle Unterstützung für Heizkosten. Die Bewohner von Feldkirch erhalten zusätzlich zu der bereits festgelegten Vorarlberger Heizkostenhilfe weitere 50 Euro. Dies bedeutet, dass sie insgesamt bis zu 550 Euro Heizkostenhilfe erhalten können.